4013/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Schwarzafrikaner - Asylwerber - Drogendealer

 

 

Die APA berichtete unter APA0108 vom 7. Oktober 2009 folgendes:

 

„Vier Festnahmen nach Drogenrazzia in Asylwerberheim in Kärnten

 

Utl.: Polizei kann Umsatz von zwei Kilogramm Heroin in vergangenen

      Monaten nachweisen - Verdächtige stammen aus Nigeria =

 

   Klagenfurt (APA) - Die Kärntner Polizei hat Mittwoch früh im Rahmen einer Drogenrazzia in einem Asylwerberheim in Moosburg (Bezirk Klagenfurt) in Kärnten vier afrikanische Asylwerber festgenommen. Die Männer - sie stammen ersten Informationen zufolge aus Nigeria - sollen in den vergangenen Monaten einen schwunghaften Handel mit Rauschgift betrieben haben. "Wir können ihnen den Umsatz von zwei Kilogramm Heroin nachweisen", erklärte Chefinspektor Alfred Fina auf Anfrage der APA.

 

   Die Verdächtigen haben laut Exekutive auch mit anderen Drogen wie Cannabis und Kokain gehandelt, "allerdings in geringerem Ausmaß", sagte Fina. Bei der Razzia, die um 6.00 Uhr stattfand, kamen auch Suchtgifthunde zum Einsatz. Aktuell gefunden wurden allerdings nur kleine Mengen Drogen. Dem Einsatz der Polizei waren lange Vorarbeiten vorausgegangen. "Wir haben monatelang intensiv ermittelt", erklärte Fina. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.     Wie viele Personen konnten wegen Drogenhandel im Jahr 2009 verhaftet werden?

2.     Wie viele Personen konnten wegen Drogenbesitz im Jahr 2009 verhaftet werden?

3.     Wie viele Personen konnten wegen eines Drogendelikts im Jahr 2009 verhaftet werden?

4.     Wie viele Personen der Frage 1 waren Asylwerber?

5.     Wie viele Personen der Frage 2 waren Asylwerber?

6.     Wie viele Personen der Frage 3 waren Asylwerber?

7.     Wie viele Personen der Frage 1 waren Asylberechtigte?

8.     Wie viele Personen der Frage 2 waren Asylberechtigte?

9.     Wie viele Personen der Frage 3 waren Asylberechtigte?

10. Wie viele Personen der Frage 1 waren subsidiär Schutzberechtigte?

11. Wie viele Personen der Frage 2 waren subsidiär Schutzberechtigte?

12. Wie viele Personen der Frage 3 waren subsidiär Schutzberechtigte?

13. Wie viele Personen der Frage 1 waren Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind?

14. Wie viele Personen der Frage 2 waren Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind?

15. Wie viele Personen der Frage 3 waren Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind?

16. Wie viele Personen der Frage 1 waren Schwarzafrikaner?

17. Wie viele Personen der Frage 2 waren Schwarzafrikaner?

18. Wie viele Personen der Frage 3 waren Schwarzafrikaner?

19. Wie viele Personen der Frage 1 waren Schwarzafrikaner und Asylwerber?

20. Wie viele Personen der Frage 2 waren Schwarzafrikaner und Asylwerber?

21. Wie viele Personen der Frage 3 waren Schwarzafrikaner und Asylwerber?

22. Wie viele Personen der Frage 1 waren Schwarzafrikaner und Asylberechtigte?

23. Wie viele Personen der Frage 2 waren Schwarzafrikaner und Asylberechtigte?

24. Wie viele Personen der Frage 3 waren Schwarzafrikaner und Asylberechtigte?

25. Wie viele Personen der Frage 1 waren Schwarzafrikaner und subsidiär Schutzberechtigte?

26. Wie viele Personen der Frage 2 waren Schwarzafrikaner und subsidiär Schutzberechtigte?

27. Wie viele Personen der Frage 3 waren Schwarzafrikaner und subsidiär Schutzberechtigte?

28. Wie viele Personen der Frage 1 waren Schwarzafrikaner ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind?

29. Wie viele Personen der Frage 2 waren Schwarzafrikaner ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind?

30. Wie viele Personen der Frage 3 waren Schwarzafrikaner ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind?