402/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.12.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Aluminiumkapseln für "Nespresso"-Kaffee und ihre Entsorgung

 

Gemäß Verpackungsverordnung sind die Inverkehrsetzer von Verpackungen verpflichtet, gebrauchte Verpackungen entweder selbst zurückzunehmen und zu verwerten oder an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen.

 

Die Kapseln für „Nespresso“-Kaffeemaschinen der Firma Nestlé sind aus Aluminium und müssten daher durch Mülltrennung dem Metall-Recycling zugeführt werden. Daher wäre ein Entsorgungsbeitrag über die ARA verpflichtend für den Hersteller. Da aber die Kapseln der Marke „Nespresso“ als Bestandteil der Maschine und nicht als Verpackung gemäß Verpackungsverordnung eingestuft werden, erspart sich „Nespresso“ unter Bezugnahme auf die Verpackungsverordnung (Anlage 1a Z. 1) den Entsorgungsbeitrag. „Nespresso“ ist unter dem Titel „Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung für Serviceverpackungen" Lizenzpartner der ARA.

 

In zunehmend vielen Haushalten sind Espresso-Maschinen mit diesen oder ähnlichen Kapseln im Einsatz, wobei die Kapseln oft auch im Hausmüll entsorgt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Warum ist die Firma Nestlé „Nespresso“ von den Lizenzgebühren befreit? Wie begründen Sie aus ökologischer Sicht, dass „Nespresso“ keinen Entsorgungsbeitrag für seine Aluminium-Kapseln leisten muss?

 

  1. Werden Sie die Definition in der Verpackungsverordnung dahingehend ändern, dass auch für Produkte wie „Nespresso“-Kaffekapseln ein Entsorgungsbeitrag geleistet werden muss? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Stimmt es, dass Nestlé „Nespresso“ jährlich in Österreich rund 600 Millionen Euro mit Kaffeekapseln umsetzt? Wenn man davon ausgeht, dass „sich die Anzahl der als Abfall anfallenden „Nespresso“-Kapseln mit der verkauften Stückzahl deckt“ (sh. 3983/AB XXIII. GP vom 30. Mai 2008) - welchen Beitrag erspart sich Nestlé „Nespresso“ durch die Regelung in der Verpackungsverordnung, wonach diese Kapseln als Bestandteil der Maschine und nicht als Verpackung zu sehen sind?

 

  1. Die „Nespresso“-Kapseln bestehen zum Großteil aus Aluminium, das gut wiederverwertbar ist. Planen Sie ein eigenes Sammel- und Recyclingsystem für Aluminium-Produkte wie „Nespresso“-Kapseln in Österreich und wenn nein, warum nicht?

 

  1. Inwieweit werden Metallabfälle im Hausmüll vor der Behandlung entfernt und wiederverwertet? Wie und durch welche Maßnahmen wäre dies möglich?

 

  1. Welche Maßnahmen ergreifen Sie oder die Firma Nestlé, um die KonsumentInnen über das Erfordernis der Mülltrennung bei diesen Produkten zu informieren?