402/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.12.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Aluminiumkapseln für "Nespresso"-Kaffee und ihre Entsorgung
Gemäß Verpackungsverordnung sind die Inverkehrsetzer von Verpackungen verpflichtet, gebrauchte Verpackungen entweder selbst zurückzunehmen und zu verwerten oder an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen.
Die Kapseln für „Nespresso“-Kaffeemaschinen der Firma Nestlé sind aus Aluminium und müssten daher durch Mülltrennung dem Metall-Recycling zugeführt werden. Daher wäre ein Entsorgungsbeitrag über die ARA verpflichtend für den Hersteller. Da aber die Kapseln der Marke „Nespresso“ als Bestandteil der Maschine und nicht als Verpackung gemäß Verpackungsverordnung eingestuft werden, erspart sich „Nespresso“ unter Bezugnahme auf die Verpackungsverordnung (Anlage 1a Z. 1) den Entsorgungsbeitrag. „Nespresso“ ist unter dem Titel „Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung für Serviceverpackungen" Lizenzpartner der ARA.
In zunehmend vielen Haushalten sind Espresso-Maschinen mit diesen oder ähnlichen Kapseln im Einsatz, wobei die Kapseln oft auch im Hausmüll entsorgt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: