4022/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend gesundheitliche Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen

 

 

Den Medien der letzten Wochen konnte man entnehmen, daß sich Familienstaatssekretärin Marek für die Erstellung einer jährlichen Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt, um Ausmaß, Motive und Konsequenzen der in Österreich herrschenden Abtreibungspraxis zu beleuchten.

 

Wichtiger zusätzlicher Aspekt sind die Auswirkungen der hohen Zahl dieser Eingriffe auf die allgemeine Gesundheit. Diese sollten aus bestehenden Statistiken hervorgehen, da die Krankenkassen Behandlungen erheben, und diese seit 2004 mittels Infoblatt nach § 81 (1) ASVG den Versicherten zusenden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Frauen mussten seit 2004 aufgrund von Komplikationen nach Abtreibungen in öffentlichen Spitälern nachbehandelt werden, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

2.      Sofern eine steigende Tendenz zu verzeichnen ist, worauf führen sie dies zurück?

 

3.      Wie hoch waren seit 2004 die gesamten Kosten für derartige Nachbehandlungen aufgrund von Komplikationen nach Abtreibungen, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

4.      Wie viele Frauen erlitten seit 2004 aufgrund von Komplikationen nach Abtreibungen bleibende Gesundheitsschäden, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

5.      Ist eine regionale Häufung von Komplikationen nach Abtreibungen zu verzeichnen?


6.      Wenn ja, werden Sie Maßnahmen gegen jene Abtreibungskliniken und Ärzte setzen, in denen Frauen einem übermäßigen Komplikationsrisiko ausgesetzt sind?

 

7.      Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?

 

8.      Wenn nein, warum nicht?