405/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Verdachtsmomente gegen die Firma DAN-KÜCHEN GmbH

Die Firma DAN-KÜCHEN GmbH, im Folgenden DAN genannt, erzeugt und vertreibt
Küchenmöbel, wobei der Vertrieb hauptsächlich über selbstständige Einzelunternehmen, die
einem Bezirksbetreuer unterstehen, erfolgt.

Diese Einzelunternehmen müssen bei Beginn der Laufzeit ihres Vertrages mit der Firma DAN
derselben Ausstellungsküchen abkaufen. Es ist auch gängige Praxis, dass seitens der Firma
DAN bzw. ihres Gebietsbetreuers Einzelteile von Küchen diesen Verkaufsgeschäften als
Muster zur Verfügung gestellt werden, die nicht zu bezahlen sind, sondern nach einer
gewissen Zeit wieder abgeholt werden.

Bemerkenswert ist die Vorgehensweise der Firma DAN dann, wenn ein Einzelunternehmen
sein Geschäft aufgeben möchte: in diesem Fall darf es die von ihm bei Abschluss des
Vertrages seinerzeit bezahlte Ausstellungsküche nicht behalten bzw. selber verwerten,
sondern muss sie der Firma DAN kostenlos überlassen.

Tut das ein Vertriebspartner nicht, so muss er mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen.
Zu diesem Zwecke beauftragt die Firma DAN mehrere Rechtsanwälte denen ein meist
konkursreifer Einzelunternehmer gegenüber steht. Zu diesem Konkurs des
Einzelunternehmers führt in nahezu allen Fällen die merkwürdige Vorgehensweise der Firma
DAN bzw. des Gebietsbetreuers.

Offenbar im Einverständnis mit der Firmenleitung der Firma DAN stellen Gebietsleiter aus
den, bei mehreren Einzelunternehmen als Garantieküchen deponierten Küchenteilen neue
Küchen her und verkaufen diese. Da hier ein Garantiefall vorgetäuscht wird, erfolgt mit
größter Wahrscheinlichkeit keine Rechnungslegung. Angeblich soll bei der Firma DAN für
Schwarzverkäufe eine eigene Logistik- und Kontostruktur bestehen.

Außerdem wurde der Firma Reindl GmbH aus Salzburg vom zuständigen Gebietsbetreuer,
Herrn Wimmer, nahegelegt, Küchen „schwarz" zu verkaufen, wobei dieser meinte, diese
Vorgehensweise würde von der Firma DAN nicht nur toleriert, sondern auch gefördert.

Durch eine derartige Vorgehensweise erwächst den beteiligten Einzelunternehmen
erheblicher finanzieller Schaden, wobei einige Firmen auf diese Weise bereits in der Konkurs
getrieben wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende


ANFRAGE:

1.      Ihrem Ministerium wurden Unterlagen übergeben, um eine Anzeige gegen die Firma DAN
nach §33 Finanzstrafgesetz voranzutreiben. Warum erfolgte seitens des Bundesministeriums
für Finanzen keine Prüfung der Vorgänge rund um die Machenschaften der Firma DAN?

2.      Wie ist es möglich, dass trotz der Verurteilung der Firma DAN durch die Dritte Kammer
des Rates der Europäischen Union, und somit oberster Gerichtsbarkeit, zur Offenlegung der
Jahresabschlüsse diese bis dato nicht erfolgt ist?

3.      Wann werden die Jahresabschlüsse der Firma DAN-Küchen GmbH dem zuständigen
Finanzamt übergeben?

4.      Aus welchem Grund hat die Steuerfahndung in Salzburg, nach der Einvernahme von
Zeugen und der Aufnahme von entsprechend belastenden Zeugenaussagen derselben keine
weiteren Schritte unternommen?

5.      Ist der entstandene Eindruck richtig, dass das zuständige Finanzamt und das
Bundesministerium für Finanzen versuchen den Fall durch Untätigkeit zu verschleppen?

6.      Wurde seitens Ihres Ministeriums eine Vermögensdeckungsrechnung, um die Plausibilität
des rechtmäßigen Erwerbes des in kürzester Zeit angehäuften riesigen Vermögens und
Grundbesitzes der Firma DAN abschätzen zu können, erstellt? Wenn nein, warum nicht?