405/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Ewald Stadler
Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der Verdachtsmomente gegen die Firma DAN-KÜCHEN GmbH
Die Firma DAN-KÜCHEN GmbH, im
Folgenden DAN genannt, erzeugt und vertreibt
Küchenmöbel, wobei der Vertrieb
hauptsächlich über selbstständige Einzelunternehmen, die
einem Bezirksbetreuer unterstehen, erfolgt.
Diese
Einzelunternehmen müssen bei Beginn der Laufzeit ihres Vertrages mit der
Firma DAN
derselben
Ausstellungsküchen abkaufen. Es ist auch gängige Praxis, dass seitens
der Firma
DAN bzw. ihres Gebietsbetreuers Einzelteile von Küchen diesen
Verkaufsgeschäften als
Muster zur Verfügung gestellt werden, die nicht zu bezahlen sind, sondern
nach einer
gewissen Zeit wieder abgeholt werden.
Bemerkenswert
ist die Vorgehensweise der Firma DAN dann, wenn ein Einzelunternehmen
sein Geschäft
aufgeben möchte: in diesem Fall darf es die von ihm bei Abschluss des
Vertrages seinerzeit bezahlte Ausstellungsküche nicht behalten bzw. selber
verwerten,
sondern muss sie der Firma DAN kostenlos
überlassen.
Tut das ein Vertriebspartner
nicht, so muss er mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen.
Zu diesem Zwecke beauftragt die Firma DAN mehrere Rechtsanwälte denen ein
meist
konkursreifer Einzelunternehmer gegenüber steht. Zu diesem Konkurs des
Einzelunternehmers führt in nahezu
allen Fällen die merkwürdige Vorgehensweise der Firma
DAN bzw. des Gebietsbetreuers.
Offenbar im
Einverständnis mit der Firmenleitung der Firma DAN stellen Gebietsleiter
aus
den, bei mehreren
Einzelunternehmen als Garantieküchen deponierten Küchenteilen neue
Küchen her und verkaufen diese. Da hier ein Garantiefall vorgetäuscht
wird, erfolgt mit
größter Wahrscheinlichkeit keine
Rechnungslegung. Angeblich soll bei der Firma DAN für
Schwarzverkäufe eine eigene Logistik- und Kontostruktur bestehen.
Außerdem
wurde der Firma Reindl GmbH aus Salzburg vom zuständigen Gebietsbetreuer,
Herrn
Wimmer, nahegelegt, Küchen „schwarz" zu verkaufen, wobei dieser
meinte, diese
Vorgehensweise
würde von der Firma DAN nicht nur toleriert, sondern auch gefördert.
Durch eine derartige
Vorgehensweise erwächst den beteiligten Einzelunternehmen
erheblicher finanzieller Schaden, wobei
einige Firmen auf diese Weise bereits in der Konkurs
getrieben wurden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
folgende
ANFRAGE:
1.
Ihrem Ministerium wurden Unterlagen übergeben, um eine Anzeige
gegen die Firma DAN
nach
§33 Finanzstrafgesetz voranzutreiben. Warum erfolgte seitens des
Bundesministeriums
für Finanzen keine Prüfung der Vorgänge rund um die
Machenschaften der Firma DAN?
2.
Wie ist es möglich, dass trotz der Verurteilung der Firma DAN durch
die Dritte Kammer
des Rates der Europäischen Union, und somit oberster Gerichtsbarkeit, zur
Offenlegung der
Jahresabschlüsse
diese bis dato nicht erfolgt ist?
3.
Wann werden die Jahresabschlüsse der Firma DAN-Küchen GmbH dem
zuständigen
Finanzamt übergeben?
4.
Aus welchem Grund hat die Steuerfahndung in Salzburg, nach der
Einvernahme von
Zeugen und der Aufnahme von entsprechend belastenden Zeugenaussagen derselben
keine
weiteren Schritte unternommen?
5.
Ist der entstandene Eindruck richtig, dass das zuständige Finanzamt
und das
Bundesministerium für Finanzen versuchen den Fall durch Untätigkeit
zu verschleppen?
6.
Wurde seitens Ihres Ministeriums eine Vermögensdeckungsrechnung, um
die Plausibilität
des
rechtmäßigen Erwerbes des in kürzester Zeit angehäuften
riesigen Vermögens und
Grundbesitzes
der Firma DAN abschätzen zu können, erstellt? Wenn nein, warum
nicht?