4051/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Aktuelle Meldezahlen von Wildtieren im Bezirk Graz-Stadt
Gesetzliche Meldepflichten im Bereich des Tierschutzes sind grundsätzlich zu befürworten. Diese zu verordnen hat aber nur dann auch eine politische Berechtigung, wenn daraus statistisch auswertbare Daten und daraus wiederum weitere Maßnahmen zum Schutz der Tiere generiert werden können.
Die Haltung von Wildtieren in privaten Haushalten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es sich um Tiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Es ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben, sich genaueste Informationen über die Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder das Verhalten seines Tieres anzueignen und der Erwerb muss zusätzlich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistratsabteilung in Wien binnen 14 Tagen angezeigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
§ 8 der 2. Tierhaltungsverordnung, sind im Bezirk Graz-Stadt registriert?