4055/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Aktuelle Meldezahlen von Wildtieren im Bezirk Knittelfeld

 

Gesetzliche Meldepflichten im Bereich des Tierschutzes sind grundsätzlich zu befürworten. Diese zu verordnen hat aber nur dann auch eine politische Berechtigung, wenn daraus statistisch auswertbare Daten und daraus wiederum weitere Maßnahmen zum Schutz der Tiere generiert werden können.

 

Die Haltung von Wildtieren in privaten Haushalten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es sich um Tiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen. Es ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben, sich genaueste Informationen über die Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder das Verhalten seines Tieres anzueignen und der Erwerb muss zusätzlich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistratsabteilung in Wien binnen 14 Tagen angezeigt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Wildtiere, gelistet nach Wildtierarten gemäß

§ 8 der 2. Tierhaltungsverordnung, sind im Bezirk Knittelfeld registriert?

 

  1. Wie werden die Tierbesitzer im Bezirk Knittelfeld über ihre Meldepflichten informiert?

 

  1. Wo werden die Meldungen im Bezirk Knittelfeld tatsächlich entgegengenommen?

 

  1. Wann haben Sie bisher seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes jeweils Meldungen über die Wildtierhaltung im Bezirk Knittelfeld erhalten?

 

  1. Wie werden diese Meldungen im Bezirk Knittelfeld evident gehalten und wie erfolgt die Aktualisierung dieses Registers beim Umzug des Besitzers oder beim Tod des Wildtieres?

 

  1. Wie hoch schätzen Sie die Dunkelziffer der im Bezirk Knittelfeld gehaltenen und nicht registrierten Wildtiere?

 

  1. Welche Konsequenzen hat das Nicht-Melden eines Wildtieres im Bezirk Knittelfeld und wie viele Strafen wurden bisher verhängt?

 

  1. Wie viele konkrete Tierschutzkontrollen der Haltungsbedingungen sind bis dato im Bezirk Knittelfeld auf Basis dieser Meldungen erfolgt?

  1. Wie erfolgt die statistische Gesamterfassung Ihres Ressorts für alle in Österreich gehaltenen Wildtiere und welche Maßnahmen leiten Sie daraus ab?

 

  1. Halten Sie es für zumutbar alle Wildtierhalter für ein nicht funktionierendes Meldesystem mit Strafen zu bedrohen?

 

  1. Können Sie es sich vorstellen im Zuge der Ihnen zustehenden Amtshilfe des Österreichischen Melderegisters das Meldewesen von Reptilien, Hunden und Katzen bei ihren Besitzern mit allfälligen Chip-Daten generell auf Kosten sparende Art und Weise zu vereinfachen, wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass Ihrem Ressort diese Möglichkeit vom Österreichischen Melderegister bereits einmal in bilateralen Gesprächen zu kostengünstigen Konditionen in Aussicht gestellt wurde, aus welchen konkreten Gründen wurde dieses Angebot abgelehnt? 

 

  1. Wie werden Sie die im Bundestierschutzgesetz verankerten Meldepflichten in Zukunft praktikabel, kostengünstig und ergebnisorientiert gestalten?