408/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und

Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Inneres

betreffend Asylquote für Kärnten

In einer Pressemeldung des BZÖ-Parlamentsklubs behauptete der BZÖ- Nationalratsabgeordnete Stefan Petzner am 3. Dezember 2008, dass Kärnten, was die Aufnahme von Asylwerbern laut 15a Vereinbarung anlangt, eine Sonderregelung erkämpft habe, „wonach für Kärnten die Quote für die aufzunehmenden Asylwerber immer von der fixen Zahl 16.800 aus berechnet wird und nicht von der Zahl der tatsächlichen Asylwerber in der Grundversorgung, die aktuell bei über 23.000 liegt." (OTSO353 2008-12-03/22:39) Lege man, so Petzner weiter, die zu geltende Zahl von 16.800 für Kärnten zugrunde, so laute das Ergebnis, dass Kärnten seine Verpflichtungen voll und ganz erfülle.

Die Unterfertigten stellen an die Frau Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Existiert eine solche Sonderregelung?

2.              Zu Frage 1: Wenn ja, wer vereinbarte sie wann mit wem?

3.              Zu Frage 1: Wenn ja, welche Laufzeit hat diese Sonderregelung?

4.              Zu Frage 1: Wenn ja, warum wurde die Öffentlichkeit nicht früher davon informiert?

5.              Zu Frage 1: Wenn ja, um welchen Preis bzw. um welche Zugeständnisse kam diese Sonderregelung zustande?

6.              Zu Frage 1: Wenn nein, wie kommt der Nationalratsabgeordnete Petzner dazu, diese Behauptung aufzustellen? (Gab es seinerzeit möglicherweise eine befristete mündliche Vereinbarung?)

7.              Wie sieht die bundesländermäßige Aufteilung von Asylwerbern in der Grundversorgung der letzten zehn Jahre aus? (Bitte um jährliche Aufstellung und die Angabe darüber, um wie viel Prozent die zu erfüllende Quote vom jeweiligen Bundesland über- oder untererfüllt wird.)

8.      Asylwerber aus welchen Ländern und in welcher Zahl wurden in den letzten zehn Jahren in den Bundesländern untergebracht? (Bitte um bundesländermäßige Auflistung; Anm.: Bei Tschetschenen als Land bitte Tschetschenien angeben u. nicht Russische Föderation)