4136/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Aktion 4000

 

Die Aktion 4000 wird seit Juli 2009 von Sozialminister Hundstorfer als zentrale und vorbildhafte arbeitsmarktpolitische Maßnahme beworben. Der Name und die konzeptionelle Ähnlichkeit zur Aktion 8000 des ehemaligen Sozialministers Alfred Dallinger erweckt den Eindruck es handle sich um eine ähnlich qualitativ hochwertige und effektive Beschäftigungsmaßnahme. Die Aktion 4000 ist aber offenbar viel dürftiger, was Anzahl, Zielgruppe und Einsatzbereiche sowie Tätigkeiten der Betroffenen betrifft. Bisher ist leider nur wenig Konkretes über die tatsächliche Ausgestaltung der Maßnahme und die Bewertung durch Betroffene bekannt. Allerdings gibt es schon einzelne Beschwerden von Betroffenen und Kritik von Initiativgruppen erwerbsarbeitsloser Menschen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)  Wie viele Personen wurden seit dem Start der Maßnahme im Juli 2009 in Aktion 4000-Beschäftigungsverhältnisse schon vermittelt ? Bitte führen Sie die genaue Anzahl getrennt nach Bundesländern, Geschlecht und Alter an.

 

2) In welchen Bereichen wurden Aktion 4000 Plätze geschaffen bzw. angesucht ? Listen Sie alle Organisationen und Bereiche (der Gemeinden) auf, in denen Aktion 4000 Plätze derzeit in Anspruch genommen werden.

 

3)  Bezogen auf Frage 2: um welche beruflichen Tätigkeiten handelt es sich dabei ? Bitte zählen Sie diese genau auf. 

 

4)  Wie lange dauern die Beschäftigungsverhältnisse der Aktion 4000 tatsächlich ? Wie viele davon wurden aus welchen Gründen vorzeitig abgebrochen ?

 

5)  Wie erfolgt die Vermittlung in ein Aktion 4000 Beschäftigungsverhältnis ? Nach welchen Kriterien werden Stellen sowie arbeitslos gemeldete Personen  ausgesucht ? Können betroffene Langzeitarbeitslose die Maßnahme auch ablehnen und wenn ja, mit welcher Konsequenz ?

 

6)  Wie werden die Beschäftigten in der Aktion 4000 entlohnt ? Welche KVs kommen in welchem Bereich (siehe Frage 2) zur Anwendung ?

 

7)  Werden Vordienstzeiten und Qualifikationen der Aktion 4000 Beschäftigten bei der (Lohn- und Gehalts-) Einstufung entsprechend angerechnet ?

 

8) Wie viele Personen, die durch die Aktion 4000 tätig werden, werden über Arbeitskräfteüberlasser verliehen ?  Welcher Kollektivvertrag kommt bei den Betroffenen dann zur Anwendung ?