4137/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.12.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Personalanforderungsrechnung 2009 (PAR 2)
Die Salzburger Nachrichten haben in ihrer Ausgabe vom 11.12.2009 berichtet, dass die Personalanforderungsrechnung einen Fehlbestand beim Justizpersonal ergeben hat.
Die Personalanforderungsrechnung hat sich zum Ziel gesetzt ein allfälligen Fehlbestand zu eruieren, gleichzeitig wurde bereits vor dem Vorliegen der Ergebnisse die Einsparung von 170 Planposten im Justizbereich in der Regierung paktiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche genauen Ergebnisse (Auslastung nach Gerichten und Abteilungen etc.) hat die Personalanforderungsrechnung hinsichtlich der Gruppe der Richter/innen ergeben?
2. Welchen detaillierten Fehlbestand an Richter/innen nach Gerichten und Abteilungen gegliedert hat die Personalanforderungsrechnung ergeben?
3. Welche genauen Ergebnisse (Auslastung nach Gerichten) hat die Personalanforderungsrechnung hinsichtlich der Gruppe der Staatsanwält/innen ergeben?
4. Welchen detaillierten Fehlbestand an Staatsanwält/innen nach Gerichten gegliedert hat die Personalanforderungsrechnung ergeben?
5. Was werden sie unternehmen, um die Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung umzusetzen?
6. Werden sie die von ihnen im Jahr 2009 paktierten Personaleinsparungen im Bereich der Justiz für die nächsten Jahre in Folge der Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung aufkündigen?
7. Wenn nein, welchen Zweck hat dann die Personalanforderungsrechnung 2009 gehabt?
8. Mit welchem zeitlichen Horizont ist mit der Umsetzung der Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung 2009 zu rechnen?
9. Was für Folgen hätte eine Nichtumsetzung der Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung für den Justizbetrieb?