4160/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Vertragsverletzungsverfahren, IG-L und Feinstaub-Aufkommen in Österreich

 

 

 

Heute geht die Begutachtungsfrist des Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz – Luft geändert wird, 112/ME (XXIV. GP), zu Ende. In diesem Ministerialentwurf sind einige Maßnahmen und Änderungen vorgesehen, die von einem Großteil der Bevölkerung sehr skeptisch gesehen werden und die teils als Alibi- und Geldbeschaffungsaktionen zu sehen sind.

 

Die EU-Kommission hat vor kurzem acht Mitgliedstaaten wegen mangelnder Bemühungen um eine Verbesserung der Luftqualität verwarnt. Neben Österreich wurden auch Belgien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Rumänien die Slowakei und Ungarn verwarnt.

 

Bis 2005 hätte Österreich in Bezug auf den Feinstaub (PM 10) bestimmte Grenzwerte erreichen sollen; dies ist aber nicht gelungen.

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Wie hat sich das Feinstaubaufkommen in Österreich in den letzten 10 Jahren entwickelt?

 

2.      Welchen Anteil am Feinstaub-Aufkommen hat der Verkehr sowie insbesondere der PKW- und LKW-Verkehr in Österreich?

 

3.      Welche Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub wurden in den letzten 10 Jahren in Österreich seitens des Bundes bzw. seitens der Länder sowohl im Bezug auf den Verkehr als auch auf die anderen feinstaubverursachenden Bereiche ergriffen?

 

4.      Welche konkreten Maßnahmen sind in Zukunft geplant?

 

5.      Mit welchen Maßnahmen wird man speziell aufgrund des oben angeführten Vertragsverletzungsverfahrens setzen?

 

6.      Hat es zwischen Ihnen und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Gespräche in Bezug auf Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub gegeben und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

7.      Wenn nein, weshalb erachten Sie derartige Gespräche für nicht erforderlich?

 

8.      Wie oft hat es zwischen Ihnen und den Landeshauptleuten Gespräche in Bezug auf Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub gegeben und wenn ja, mit wem und mit welchem Ergebnis?

 

9.      Wenn nein, weshalb erachten Sie derartige Gespräche für nicht erforderlich?

 

10. Inwieweit werden die seitens des Bundes bzw. seitens der einzelnen Bundesländer gesetzten Maßnahmen zur Feinstaubreduktion aber auch zur grundsätzlichen Verbesserung der Luftgüte aufeinander abgestimmt?

 

11. Ist es in einem kleinen Land wie Österreich sinnvoll, dass die einzelnen Bundesländer eigene, oft räumlich begrenzte Maßnahmen wie beispielsweise die Verordnungen nach dem Immissionsschutzgesetz Luft setzen?

 

12. Bis wann wird als Ergebnis zum Begutachtungsentwurf 112/ME eine Regierungsvorlage zum IG-L vorliegen?

 

13. Welche Verbesserungen der Luftgüte speziell bezogen auf den Feinstaubgehalt, verspricht man sich durch die geplante R egierungsvorlage zum IG-L?