4163/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Einsatz des Österreichischen Bundesheeres zur Luftraumsicherungsoperation „DÄDALUS 2009“

 

 

Vom 27.1.2009 bis 1.2.2009 fand das jährliche Haupttreffen des World Economic Forums (WEF) in Davos / Schweiz statt. Aus diesem Anlaß wurde ein zeitlich begrenztes Flugbeschränkungsgebiet über Teilen Tirols und Vorarlbergs erlassen und die aktive und passive Luftraumüberwachung durch das Österreichische Bundesheer in Westösterreich verstärkt und in enger Abstimmung mit der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Die Österreichischen Streitkräfte hatten unter anderem den Auftrag das Flugbeschränkungsgebiet zu überwachen und unter Einsatz von Sicherungs- und Einsatzkräften auf mögliche Ereignisse am Boden zu reagieren um die Souveränität und Neutralität der Republik Österreich zu wahren und allenfalls wiederherzustellen.

 

Die Bedrohungslage wurde Seitens des BMLV wie folgt eingestuft:

„Die Bedrohung/Gefährdung für militärische Personen und militärische Güter außerhalb militärischer Liegenschaften durch Demonstrationen, Provokationen, Aktionismus, Sabotage, Spionage und Kriminalität wird als gering eingestuft, aber nicht ausgeschlossen. ...  ...Eine Gefahrenlage am Boden (Zerstörung, Verletzte, Tote) kann sich im Schwergewicht Vorarlberg und Tirol auch durch den Absturz/Abschuß eines Luftfahrzeuges bzw. durch Notabwurf von Teilen eines Luftfahrzeuges ergeben.“

 

·        Die „Vorarlberger Nachrichten“ berichteten am 2.2.2009:

„Bundesheer be­endet „Dädalus 09 “- Aktion am Himmel über Vorarlberg.

Nach dem Abschluss des Weltwirtschaftsforums in Davos wurde gestern auch die temporäre Flugverbotszone über Vorarlberg und Tirol wieder aufgehoben. Damit ging auch der Luftraumsicherungseinsatz „Dädalus 09“ für das Bundesheer zu Ende. „Der Auftrag wurde professionell, effizient und unfallfrei ausgeführt“, zogen der Kommandant der Streitkräfte, Generalleutnant Günter Höfler, und Vorarlbergs Militärkommandant Brigadier Gottfried Schröckenfuchs Bilanz. Bei der Luftraumsicherungsoperation mit Kosten in Höhe von 350.000 Euro kamen alle 16 Flächenflugzeuge und 16 Hubschrauber des Bundesheeres zum Einsatz. 650 Soldaten und Zivilbedienstete waren in die Luftraumüberwachung eingebunden. Während der „Dädalus 09“-Operation wurden zwei zivile Hubschrauber in der ausgewiesenen Flugverbotszone über Vorarlberg und Tirol geortet und identifiziert. Einer der Hubschauber wurde zur Schweizer Grenze eskortiert und dort von der Flugraumsicherung übernommen. Der andere Hubschrauber wurde zum Flugplatz Hohenems begleitet und dort zur Landung aufgefordert. Beiden Piloten droht ein Verwaltungsstrafverfahren.“

„Abgefangen - Am Freitagnachmittag kam es über Vorarlberg zur ersten Luftraumverletzung im Rahmen der Luftraumsicherungsoperation „Dädalus 09“ des Bundesheeres. Ein aus Tirol einfliegender Hubschrauber missachtete das zeitlich begrenzte Flugverbot für die Dauer des Weltwirtschaftsforums in Davos. Die Maschine musste unter Begleitung von zwei Helikoptern am Flugplatz Hohenems landen. Am Freitagvormittag übte das Bundesheer übrigens in Langenegg.“

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

 

 

 

 

Anfrage:

 

1.      Wer erteilte unserem Heer den Auftrag zu diesem Einsatz?

2.      Handelte es sich bei diesem Einsatz auf Grund des Auftrages und der Bedrohungslage um einen Einsatz gemäß §2 Abs.1 lit.a WG 2001?

3.      Wenn nein, warum nicht?

4.      Handelte es sich bei diesem Einsatz auf Grund des Auftrages und der Bedrohungslage um einen Einsatz gemäß §2 Abs.1 lit.b WG 2001?

5.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Handelte es sich bei diesem Einsatz um eine Übung als allgemeine Einsatzvorbereitung zur militärischen Landesverteidigung?

7.      Wenn ja, wie ist eine solche Übung mit diesem Auftrag und dieser Bedrohungslage rechtlich vereinbar?

8.      Wenn nein, worum handelte es sich bei diesem Einsatz rechtlich (aufgeschlüsselt auf Miliz-, Berufssoldaten und Zivilbedienstete)?

9.      Wie viele Soldaten des Österreichischen Bundesheers, aufgeschlüsselt auf Miliz- und Berufssoldaten, nahmen an diesem Einsatz teil?

10. Wie viele Zivilbedienstete nahmen an diesem Einsatz teil?

11. Wie hoch waren/wären die tatsächlichen Personalkosten, aufgeschlüsselt auf Miliz-, Berufssoldaten und Zivilbedienstete, für diesen Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.a WG 2001 (aufgeschlüsselt auf Zulagen und Grundgehalt)?

12. Wie hoch waren/wären die tatsächlichen Personalkosten, aufgeschlüsselt auf Miliz-, Berufssoldaten und Zivilbedienstete, für diesen Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.b WG 2001(aufgeschlüsselt auf Zulagen und Grundgehalt)?

13. Wie hoch waren/wären die tatsächlichen Personalkosten, aufgeschlüsselt auf Miliz-, Berufssoldaten und Zivilbedienstete, für diesen Einsatz als Übung (aufgeschlüsselt auf Zulagen und Grundgehalt)?

14. Wie lange dauerte dieser Einsatz aufgeschlüsselt auf Miliz-, Berufssoldaten und Zivilbedienstete?

15. Wie hoch waren die Gesamtkosten für diesen Einsatz?

16. Wie viele militärische Luftfahrzeuge befanden sich in diesem Einsatz (aufgeschlüsselt auf Typ, Einsatzdauer und Flugstunden)?

17. Waren bewaffnete militärische Luftfahrzeuge im Einsatz?

18.  Wenn ja, wie bewaffnet und welche Typen?

19. Wie viele reale Einsätze bewaffneter militärischer Luftfahrzeuge gab es im Rahmen dieses Einsatzes?

20. Welchen Auftrag hatten die Piloten dieser bewaffneten militärischen Luftfahrzeuge im Falle eines Zuwiderhandelns eines zivilen Luftfahrzeuges im Flugbeschränkungsgebiet?

21. Wie wären die rechtlichen Konsequenzen für einen Waffengebrauch und einen lebensgefährdenden Waffengebrauch eines Heerespiloten und/oder eines Berufs- und/oder eines Milizsoldaten am Boden bei einem Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.a WG 2001?

22. Wie wären die rechtlichen Konsequenzen für einen Waffengebrauch und einen lebensgefährdenden Waffengebrauch eines Heerespiloten und/oder eines Berufs- und/oder eines Milizsoldaten am Boden bei einem Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.b WG 2001?

23. Wie wären die rechtlichen Konsequenzen für einen Waffengebrauch und einen lebensgefährdenden Waffengebrauch eines Heerespiloten und/oder eines Berufs- und/oder eines Milizsoldaten am Boden bei einer Übung?

24. Welche rechtlichen Konsequenzen kamen auf wie viele zivile, in die Flugverbotszone eingeflogene, Piloten zu?

25. Hätten die in die Flugverbotszone eingeflogenen zivilen Piloten andere rechtliche Konsequenzen erwartet, hätte es sich bei diesem Einsatz um einen Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.a WG 2001 gehandelt?

26. Hätten die in die Flugverbotszone eingeflogenen zivilen Piloten andere rechtliche Konsequenzen erwartet, hätte es sich bei diesem Einsatz um einen Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.b WG 2001 gehandelt?

27. Wie würden im Todes- und/oder Verwundungsfall eines Berufs- und/oder Milizsoldaten die Hinterbliebenen versorgt und finanziell abgesichert werden, würde es sich bei diesem Einsatz um einen Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.a WG 2001 handeln?

28. Wie würden im Todes- und/oder Verwundungsfall eines Berufs- und/oder Milizsoldaten die Hinterbliebenen versorgt und finanziell abgesichert werden, würde es sich bei diesem Einsatz um einen Einsatz gem. §2 Abs.1 lit.b WG 2001 handeln?

29. Wie würden im Todes- und/oder Verwundungsfall eines Berufs- und/oder Milizsoldaten die Hinterbliebenen versorgt werden, würde es sich bei diesem Einsatz um eine Übung handeln?