4166/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weitere Abgeordnete

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Bittleihverträge (Prekarium) der BIG

 

Es ist bekannt, dass die Bundesimmobiliengesellschaft Bestandsobjekte ihres Eigentums in Form eines Prekarium vergibt.

 

In Zeiten der Wirtschaftskrise und in Permanenz geführten Diskussionen über Verwaltungskosten und Einsparungen sowie Budgetkonsolidierungen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an der Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 1. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

2.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 2. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

3.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 3. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

4.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 4. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

5.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 5. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

6.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 6. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

7.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 7. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

8.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 8. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

9.             Wie viele Mietobjekte in Wien im 9. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

10.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 10. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

11.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 11. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

12.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 12. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

13.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 13. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

14.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 14. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

15.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 15. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

16.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 16. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

17.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 17. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

18.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 18. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

19.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 19. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

20.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 20. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

21.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 21. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

22.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 22. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

23.        Wie viele Mietobjekte in Wien im 23. Bezirk sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

24.        Wie viele Mietobjekte in Niederösterreich sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

25.        Wie viele Mietobjekte in Oberösterreich sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

26.        Wie viele Mietobjekte in Salzburg sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

27.        Wie viele Mietobjekte in Tirol sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

28.        Wie viele Mietobjekte in Vorarlberg sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

29.        Wie viele Mietobjekte in der Steiermark sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

30.        Wie viele Mietobjekte in Kärnten sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

31.        Wie viele Mietobjekte im Burgenland sind als Prekarium, ohne Einhebung eines ortsüblichen Mietzinses zur Nutzung übergeben?

 

32.        Um welche Flächenausmaße handelt es sich bei den in den Punkten 1 bis 31 genannten Bestandsobjekten?

 

33.        Welche Nutzung liegt den so in Bestand gegebenen Objekten zu Grunde?

 

34.        Wie hoch liegt der ortsübliche, gem. Richtwertgesetz vorgesehene Mietzins im jeweiligen Bereich der so in Bestand gegebenen Objekte?

 

35.        Wie hoch ist der Mietzins-Entgang und somit die verminderte Einnahme der Bundesimmobiliengesellschaft?