4169/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Im Frühjahr und Sommer 2008 wurde in breit besetzten Arbeitsgruppen über die Erarbeitung eines neuen Jugendwohlfahrtsgesetzes beraten.

Wenngleich viele Ergebnisse der Arbeitsgruppen keinen Niederschlag gefunden haben, wurde am 13.10.2008 der erste Ministerialentwurf zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2009 vorgelegt. Mehr als 70 Stellungnahmen wurden von Ministerien, Ämtern und Hilfseinrichtungen abgegeben.

Sowohl das Finanzministerium, der Rechnungshof als auch verschiedene Bundesländer lehnten den Entwurf aufgrund der finanziellen Mehrbelastungen ab. Mehrere Länder haben daher den sogenannten Konsultationsmechanismus ausgelöst.

 

Am 10.11.2009 ist der überarbeitete Entwurf zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2010 eingelangt. Das Ende der Begutachtungsfrist wurde für den 13.11.20009 festgelegt. All jene die eine Stellungnahme abgeben wollten hatten somit lediglich vier Tage Zeit. Zudem berichten Organisationen, die in den Beratungen der Arbeitsgruppen eingebunden waren und für eine Stellungnahme zum ersten Ministerialentwurf eingeladen wurden, dass sie vom zweiten Entwurf nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Auch in den erneuten Stellungnahmen wird von einzelnen Ländern wieder der Konsultationsmechanismus verlangt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Ist bezüglich des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes der Konsultationsmechanismus ausgelöst worden?

 

2. Wenn ja, von wem?


3. Welche Schritte im Konsultationsverfahren sind seither unternommen worden?

 

4. Wie setzte sich das Konsultationsgremium zusammen?

 

5. Welche Landesregierungsmitglieder gehörten dem Konsultationsgremium an?

 

6. Was war das Ergebnis der Konsultationen?

7. Konnte ein Einvernehmen über die Kostentragung zustande gebracht werden?

 

8. An wen wurde der Ministerialentwurf zur Begutachtung weitergeleitet?

 

9. Warum wurden sämtliche Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe über den zweiten Ministerialentwurf nicht informiert?

 

10. Warum wurde der Begutachtungszeitraum auf lediglich vier Tage beschränkt?

 

11. Wann werden die erneuten Verhandlungen mit den Ländern abgeschlossen sein?

 

12. Wann ist mit einer Vorlage im Ministerrat zu rechnen?