4171/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.12.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Schutz werdender Mütter vor den Einwirkungen von Tabakrauch in der Gastronomie
Bereits im Mai 2009 hat die Arbeiterkammer aufgezeigt, dass aufgrund einer Gesetzeslücke im Tabakgesetz immer wieder schwangere Frauen in RaucherInnenlokalen arbeiten müssen, wenn das Gastronomieunternehmen aufgrund beabsichtigter Umbauarbeiten bis 30. Juni 2010 unter eine Ausnahmegenehmigung fällt. Am 10. Juli 2009 wurde in einer Presseaussendung der Arbeiterkammer publik gemacht, dass nun per Erlass klar gestellt wurde, dass das Arbeitsverbot für werdende Mütter, verbunden mit einem Anspruch auf Wochengeld, auch für Kellnerinnen in sogenannten Übergangsbetrieben gilt. Nun wurde jedoch ein Fall bekannt, in dem der Gebietskrankenkasse in Oberösterreich von diesem Erlass nichts bekannt war und eine Kellnerin in einem sogenannten Übergangsbetrieb deshalb nicht in den vorzeitigen Mutterschutz gehen konnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: