4171/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Schutz werdender Mütter vor den Einwirkungen von Tabakrauch in der Gastronomie

 

 

Bereits im Mai 2009 hat die Arbeiterkammer aufgezeigt, dass aufgrund einer Gesetzeslücke im Tabakgesetz immer wieder schwangere Frauen in RaucherInnenlokalen arbeiten müssen, wenn das Gastronomieunternehmen aufgrund beabsichtigter Umbauarbeiten bis 30. Juni 2010 unter eine Ausnahmegenehmigung fällt. Am 10. Juli 2009 wurde in einer Presseaussendung der Arbeiterkammer publik gemacht, dass nun per Erlass klar gestellt wurde, dass das Arbeitsverbot für werdende Mütter, verbunden mit einem Anspruch auf Wochengeld, auch für Kellnerinnen in sogenannten Übergangsbetrieben gilt. Nun wurde jedoch ein Fall bekannt, in dem der Gebietskrankenkasse in Oberösterreich von diesem Erlass nichts bekannt war und eine Kellnerin in einem sogenannten Übergangsbetrieb deshalb nicht in den vorzeitigen Mutterschutz gehen konnte.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Gibt es einen Erlass, der klar stellt, dass auch in sogenannten Übergangsbetrieben ein Arbeitsverbot für werdende Mütter besteht?

 

  1. Falls es diesen Erlass gibt, wie ist es dann möglich, dass die OÖ GKK diesen Erlass nicht kennt?

  1. Falls es diesen Erlass nicht gibt, weshalb wird diese offensichtliche Gesetzeslücke im Tabakgesetz nicht beseitigt?

  2. Welche Behörde ist für die Kontrolle der Umsetzung des Beschäftigungsverbots für schwangere Frauen aufgrund des Passivrauchens  zuständig?

  3. Falls das Arbeitsinspektorat nicht für die Kontrolle der Umsetzung des Beschäftigungsverbots für schwangere Frauen aufgrund des Passivrauchens  zuständig ist. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Arbeitsinspektorat dafür zuständig wird?