Eingelangt am 23.12.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner,
Grosz
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der
Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen
Einrichtungen
In den letzten
Jahren hat die Republik Österreich als Dienstgeber die
Beschäftigungspflicht behinderter Personen gemäß § 1 des
Behindertengesetzes nicht zur Gänze erfüllt. Denn nach den
Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind alle Dienstgeber, die 25
oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer
mindestens einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen. Kommt der
Dienstgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach,
so hat er für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine
Ausgleichstaxe zu entrichten.
Mit der
Erfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht könnte der
Bund die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter
Behinderter aufzeigen. Doch es ist davon auszugehen, dass der Bund die
gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote auch im Jahr 2008 trotz
dieses Ministerratsbeschlusses nicht erfüllt hat und dem Bund daher keine
Vorbildfunktion als Arbeitgeber zukommt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
- Inwieweit wurde
im Jahr 2008 und 2009 (mit Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der
Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Gebietskrankenkassen
erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten
Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten
Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?
- Inwieweit wurde
im Jahr 2008 und 2009 (mit Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der
Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen
Betriebskrankenkassen erfüllt (Bitte Aufstellung über
Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte
begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl
abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und
der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?
- Inwieweit wurde im Jahr 2008 und 2009 (mit Stichtag
31.12.2009) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Anstalten
erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe
der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten
begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren
begünstigten Behinderten)?
a) Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger
b) Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
c) Pensionsversicherungsanstalt
d) Sozialversicherungsanstalt der
Bauern
e) Versicherungsanstalt
öffentlicher Bediensteter
f) Versicherungsanstalt für
Eisenbahnen und Bergbau
g) Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft
h) Versicherungsanstalt des
österreichischen Notariates
- Inwieweit wurde im Jahr 2008 und 2009 (mit
Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Anstalten
erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe
der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten
begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren
begünstigten Behinderten)?
a) Pharmazeutische Gehaltskasse
b) Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungskasse
- Inwieweit wurde im Jahr 2008 und 2009 (mit
Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen
Krankenfürsorgeanstalten erfüllt (Bitte Aufstellung über
Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der
beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren
begünstigten Behinderten)?
- Inwieweit wurde im Jahr 2008 und 2009 (mit
Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Institutionen
erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe
der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten
begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren
begünstigten Behinderten)?
a) ÖGB
b) Wirtschaftskammer
Österreich und den 9 Länderkammern
c) Bundesarbeiterkammer und den 9
Länderkammern
d) Österreichische Ärztekammer
e) Österreichische Apothekenkammer
f) Österreichische
Tierärztekammer
g) Österreichische
Zahnärztekammer
h) Österreichische
Dentistenkammer
i) Landwirtschaftskammer
Österreich
g) Kammer der
Wirtschaftstreuhänder
h) Österreichische
Rechtsanwaltskammer
i) Österreichische
Notariatskammer
l) Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten
- Inwieweit wurde im Jahr 2008 und 2009 (mit
Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in folgenden Unternehmen
erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe
der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten
begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren
begünstigten Behinderten)?
a) ORF
b) Österreichische Post AG
c) ÖBB
d) Telekom Austria
- Inwieweit wurde im Jahr 2008 und 2009 (mit
Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Kreditinstituten
erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe
der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten
begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren
begünstigten Behinderten)?