4179/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Grosz
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Bundesländern
In den letzten Jahren hat die Republik Österreich als Dienstgeber die Beschäftigungspflicht behinderter Personen gemäß § 1 des Behindertengesetzes nicht zur Gänze erfüllt. Denn nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen. Kommt der Dienstgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so hat er für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten.
Mit der Erfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht könnte der Bund die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter Behinderter aufzeigen. Doch es ist davon auszugehen, dass der Bund die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote auch im Jahr 2008 trotz dieses Ministerratsbeschlusses nicht erfüllt hat und dem Bund daher keine Vorbildfunktion als Arbeitgeber zukommt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage: