420/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Dr. Spadiut, List, Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend kriminelle Asylwerber

 

Immer öfter sind Asylwerber leider in gravierende Straftaten verwickelt. Die nachstehenden Auszüge aus dem Webangebot sind nur ein kleiner Teil der Berichterstattung über Zwischenfälle mit offenkundig schwerkriminellen Asylwerbern, deren Delikte auf ihren Status zu wenig Einfluss haben.

 

OE24, 02. September 2008

„Der mutmaßliche Killer von Box-Legende Edip Sekowitsch fiel als Asylwerber in Österreich schon mehrmals gewalttätig auf - und durfte bleiben.“

 

Kleine Zeitung, 28.10.2008 17:53

„Vor Messerstecherei lieferten sich Männer Verfolgungsjagd

Bluttat unter Tschetschenen am Griesplatz: Verdächtiger schweigt im Verhör.

Schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen erlitt ein 27-jähriger Tschetsche­ne, der Montagabend auf dem Grazer Griesplatz von einem 50-jährigen Landsmann niedergestochen worden war (wir berichteten). Der Bluttat ging ein Streit und eine Rangelei zwischen den Asylwerbern voraus.“

 

Auf Drängen des Kärntner Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider hat die Landeshauptleutekonferenz schon am 28. April 2008 in diesem Zusammenhang folgenden Beschluss gefasst:

„Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung um eine Gesetzesnovellierungsinitiative mit dem Ziel, straffällig gewordene Asylwerber zügiger als bisher und auch über Initiative der betroffenen Bundesländer abzuschieben und die Möglichkeit zu schaffen, eines Verbrechens angeklagte Asylwerber bis zur Abschiebung aus dem Bundesgebiet zum Schutze der Bevölkerung in jenem Bundesland, in dem die Straftat begangen wurde, in Verwahrung zu nehmen und aus der Grundversorgung zu entlassen.

Ebenso ist durch eine Gesetzesänderung sicherzustellen, dass Straftäter mit Asylstatus in Sicherheitsverwahrung genommen werden können und ein Abschiebeverfahren eingeleitet werden kann.

Die Abschiebemöglichkeit soll nicht nur bei besonders schweren Verbrechen möglich sein.“


Die Frau Innenministerin kündigte die Innenministerin in ihrem Antwortbrief an die Landeshauptleute etliche Maßnahmen im Sinne der Forderungen des Landeshauptleute an.

 

Das neue Regierungsprogramm enthält nun zwar die Ankündigung einer rascheren und effizienteren Verfahrensabwicklung, fraglich bleibt aber, ob damit dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einem wirksamen Schutz vor kriminellen Asylwerbern ausreichend Rechnung getragen wird. Die Zusagen der Innenministerin wurden damit jedenfalls schon relativiert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.            Wie viele Asylwerber befanden sich 2008 in den einzelnen Bundesländern jeweils in der Grundversorgung (es wird gebeten, jeweils Gesamtzahl und Durchschnittszahl anzugeben)?

2.            Wie hoch waren die Gesamtkosten der Grundversorgung für diese Asylwerber jeweils pro Bundesland?

3.            Wie viele Asylwerber waren seit 2007 jeweils in einem Bundesland untergebracht und befanden sich trotz negativer Asylbescheide 2008

    1. noch immer in diesem Bundesland,
    2. in einem anderen Bundesland,
    3. nicht mehr in Österreich?

4.            Wie viele Asylwerber waren seit 2008 jeweils in einem Bundesland untergebracht und befanden sich trotz negativer Asylbescheide 2008

    1. noch immer in diesem Bundesland,
    2. in einem anderen Bundesland,
    3. nicht mehr in Österreich?

5.            Wie viele Asylwerber waren seit 2007 jeweils in einem Bundesland untergebracht und erhielten bisher jeweils positive Asylbescheide und damit ein Aufenthaltsrecht?

6.            Wie viele Asylwerber waren seit 1. Jänner 2008 jeweils in einem Bundesland untergebracht und erhielten bisher jeweils positive Asylbescheide und damit eine Aufenthaltsrecht?

7.            Wegen wie vieler Straftaten wurden –aufgegliedert jeweils getrennt nach Delikten und Bundesländern – in den Jahren 2007 und 2008 jeweils Asylwerber angezeigt?

8.            Wie viele Asylwerber wurden wegen jeweils wie vieler strafbarer Delikte in den Jahren 2007 und 2008 angezeigt?

    1. Wie viele dieser Asylwerber wurden bisher abgeschoben?
    2. Wie viel Zeit lang jeweils zwischen der Strafanzeige und der Abschiebung?

9.            Weshalb ist entgegen Ihrer Zusage an die Landeshauptleute im Regierungsprogramm nicht mehr vorgesehen, nicht erst ab der Anklageerhebung sondern schon zum Zeitpunkt der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Asylverfahren beschleunigt durchgeführt und ein Ausweisungsverfahren eingeleitet wird? Werden Sie Ihre Ankündigungen dennoch vollinhaltlich umsetzen?