4203/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Verwendung des Taser im Strafvollzug

 

Der Taser ist eine pistolenähnliche Elektroschockwaffe, die von der amerikanischen Firma Taser hergestellt wird. Bis zu einer Entfernung von 7 Metern werden mit einer Pistole zwei Pfeile mit Widerhaken an dünnen Drähten abgeschossen, durch die ein Stromstoß von bis zu 50.000 Volt gejagt wird, der das zentrale Nervensystem des Getroffenen kurzzeitig lähmt und so bewegungsunfähig macht.

 

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International warnen davor, dass Elektroschockwaffen, keineswegs so harmlos sind, wie Hersteller und Sicherheitsbehörden das darstellen. Der in Genf angesiedelte UNO-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture, CAT) hat sich strikt gegen die Verwendung dieser Elektroschockwaffen ausgesprochen. Der Einsatz von Elektroschockwaffen wurde als eine "Form von Folter" kritisiert. In den Vereinigten Staaten starben nach Zahlen von Amnesty International USA bislang mehr als 220 Menschen nach Taser-Einsätzen.

 

Auf Grund der menschenrechtlichen Bedenken wurde die Verwendung des Tasers im Strafvollzug 2008 ausgesetzt. Diese Entscheidung wurde revidiert und der Einsatzes des Tasers unter Auflagen im Strafvollzug mit Juni 2009 wieder zugelassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.              Wie oft und in welchen Justizanstalten wurde der Taser im Strafvollzug von Juni bis Dezember 2009 eingesetzt?

 

2.              Was waren jeweils die Gründe für diese Einsätze?

 

3.              Wurden diese Tasereinsätze hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen und einsatztechnischen Vorgaben überprüft?


4.              Wenn ja, was haben diese Überprüfungen ergeben bzw. welche konkreten Verstöße wurden festgestellt?

 

5.              Wenn nein, warum nicht?

 

6.              Wurde der Tasereinsatz jeweils von der befugten Person (Anstaltsleiter oder ranghoher Bediensteter) angeordnet?

 

7.              Wie viele Justizwachebeamte sind zum Einsatz des Tasers zum Stichtag 31.12.2009 pro Justizanstalt berechtigt?

 

8.              Wie viele Tasergeräte sind derzeit in den österreichischen Justizanstalten zur Verwendung einsatzbereit?

 

9.              Wurden die Insassen der Justizanstalten nach Risikogruppen hinsichtlich eines Tasereinsatzes klassifiziert?

 

10.         Wenn ja, bei wie vielen Insassen in Prozent wurden diese Untersuchungen (Klassifizierungen) schon vorgenommen?

 

11.         Wie viele Insassen in Prozent wurden einer der drei Risikogruppen (Herz- und Atemwegserkrankung, Drogen oder Alkohol, psychische Auffälligkeit) zugeordnet?

 

12.         Wie hoch waren die Kosten für Schulungsmaßnahmen seit der Wiedereinführung des Tasers?

 

13.         Wie hoch sind die Kosten für die Klassifizierung der Insassen?

 

14.         Wie hoch waren die Kosten für die Anschaffung bzw. technische Umrüstung der Tasergeräte?

 

15.         Wie hoch waren die sonstigen Folgkosten der Einsätze?