4205/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Manipulationen durch den Novomatic Konzern
Nach den glaubwürdigen Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des Novomatic-Konzerns, die in unterschiedlichen Teilbereichen bzw. Tochteruntenehmen oder geschäftlich verbundenen Unternehmen des Novomatic-Konzerns eingesetzt waren, gab es im Konzern zumindest in den Jahren 2000 bis 2002 folgende, möglicherweise gesetzwidrige Praktiken:
1) Manipulation von Automatenumsätzen
Übereinstimmend wird berichtet, dass es regelmäßig dazu gekommen ist, dass hochrangige Mitarbeiter der AGI Austrian Gaming Industries GmbH, einer Tochterfirma der Novomatic AG, abseits der üblichen Wartungsarbeiten mit Laptops sich in Spielautomaten eingeloggt haben, um dort die Buchhaltung zu manipulieren und erzielte Spielumsätze herabzusetzen.
Auf diese Weise wurden oft erzielte Gewinne schwarz entnommen, und nicht der vorgesehenen Versteuerung unterworfen.
2) „Weißwaschen“ von Schwarzgeld durch überhöhte Mieten und Gastronomieumsätze
Die Gastronomielokale im Bereich des Konzerns mussten sehr hohe Mieten zahlen, und zwar an andere Unternehmen im Bereich des Novomatic-Konzerns.
Diese Mieten wären aus den geringen Gastronomieumsätzen nicht zu erwirtschaften gewesen. Es war daher im Konzern üblich, dass höhere Gastronomieumsätze angegeben (gefälscht) wurden, damit die Zahlung der Mieten gegenüber der Finanz plausibel erscheint. Die Gelder dafür wurden aus den schwarz den Spielautomaten entnommenen Gewinnen finanziert. Auf diese Weise konnten die Schwarzgelder aus den Automaten für den Konzern „gewaschen“ werden. Die Besteuerung von Gastronomieumsätzen ist niedriger, als jene für Gewinne aus Spielautomaten.
3) Auszahlung von Überstunden „schwarz“
Bei der Gehaltsabrechnung war es so, dass das Gehalt für die Regeldienstzeit normal auf ein Konto überwiesen wurde. Sämtliche Überstunden wurden aber einfach bar ausgezahlt, und zwar „schwarz“ – also ohne Versteuerung oder Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen - wie in der Firma allgemein bekannt war.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: