4205/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Manipulationen durch den Novomatic Konzern

 

 

Nach den glaubwürdigen Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des Novomatic-Konzerns, die in unterschiedlichen Teilbereichen bzw. Tochteruntenehmen oder geschäftlich verbundenen Unternehmen des Novomatic-Konzerns eingesetzt waren, gab es im Konzern zumindest in den Jahren 2000 bis 2002 folgende, möglicherweise gesetzwidrige Praktiken:

 

1) Manipulation von Automatenumsätzen

 

Übereinstimmend wird berichtet, dass es regelmäßig dazu gekommen ist, dass hochrangige Mitarbeiter der AGI Austrian Gaming Industries GmbH, einer Tochterfirma der Novomatic AG, abseits der üblichen Wartungsarbeiten mit Laptops sich in Spielautomaten eingeloggt haben, um dort die Buchhaltung zu manipulieren und erzielte Spielumsätze herabzusetzen.

 

Auf diese Weise wurden oft erzielte Gewinne schwarz entnommen, und nicht der vorgesehenen Versteuerung unterworfen.

 

2) „Weißwaschen“ von Schwarzgeld durch überhöhte Mieten und Gastronomieumsätze

 

Die Gastronomielokale im Bereich des Konzerns mussten sehr hohe Mieten zahlen, und zwar an andere Unternehmen im Bereich des Novomatic-Konzerns.

 

Diese Mieten wären aus den geringen Gastronomieumsätzen nicht zu erwirtschaften gewesen. Es war daher im Konzern üblich, dass höhere Gastronomieumsätze angegeben (gefälscht) wurden, damit die Zahlung der Mieten gegenüber der Finanz plausibel erscheint. Die Gelder dafür wurden aus den schwarz den Spielautomaten entnommenen Gewinnen finanziert. Auf diese Weise konnten die Schwarzgelder aus den Automaten für den Konzern „gewaschen“ werden. Die Besteuerung von Gastronomieumsätzen ist niedriger, als jene für Gewinne aus Spielautomaten.

3) Auszahlung von Überstunden „schwarz“

 

Bei der Gehaltsabrechnung war es so, dass das Gehalt für die Regeldienstzeit normal auf ein Konto überwiesen wurde. Sämtliche Überstunden wurden aber einfach bar ausgezahlt, und zwar „schwarz“ – also ohne Versteuerung oder Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen -  wie in der Firma allgemein bekannt war.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Ist Ihnen bzw. den zuständigen Finanzbehörden bekannt, dass es im Bereich des Novomatic Konzerns zu den oben beschriebenen Malversationen zu Lasten der Steuerzahler gekommen ist?

 

  1. Falls ja: Hat es diesbezüglich seit dem Jahr 2000 Finanzstrafverfahren gegenüber den verantwortlichen Personen gegeben?

 

  1. Falls ja: In welchem Stadium befinden sich diese Verfahren?

 

  1. Welche Kontrollmaßnahmen haben die zuständigen Finanzbehörden ergriffen, um Manipulationen der Umsätze von Spielautomaten zu unterbinden?

 

  1. Welche Kontrollmaßnahmen haben die zuständigen Finanzbehörden ergriffen, um die Verrechnung überhöhter Mieten und gefälschter Gastronomieumsätze im Bereich des Novomatic Konzerns zu unterbinden?

 

  1. Welche Kontrollmaßnahmen haben die zuständigen Finanzbehörden ergriffen, um die Unterlassung der Versteuerung von Überstundenentgelten im Bereich des Novomatic Konzerns zu unterbinden?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, ob die Manipulation der Umsätze von Spielautomaten auch nach den Jahren 2000-2002 im Novomatic Konzern weiterhin praktiziert wurde und aktuell praktiziert wird?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, ob die Verrechnung überhöhter Mieten und Gastronomieumsätze auch nach den Jahren 2000-2002 im Novomatic Konzern weiterhin praktiziert wurde und aktuell praktiziert wird?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, ob unversteuerte Auszahlung von Überstundenentgelten auch nach den Jahren 2000-2002 im Novomatic Konzern weiterhin praktiziert wurde und aktuell praktiziert wird?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die genannten Malversationen im Auftrag oder mit Wissen des Vorstandes der Novomatic AG durchgeführt wurden?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass im gegenständlichen Zeitraum Dr. Johannes Hahn dem Vorstand der Novomatic AG angehörte?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die genannten Malversationen mit Wissen des Aufsichtsrates der Novomatic AG durchgeführt wurden?