4206/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.01.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend UVP-Verfahren für den Ausbau der S 31 Burgenland-Schnellstraße, Abschnitt Schützen am Gebirge - Eisenstadt

 

 

Der geplante Ausbau der S 31 Schnellstraße im Abschnitt Schützen ist seit Jahren Gegenstand von heftigen Diskussionen. Der Widerstand gegen dieses unnötige und teure Straßenbauprojekt ist ungebrochen stark und findet zunehmend nicht nur in der regionalen, sondern auch in der bundesweiten medialen Berichterstattung (zB Der Standard, ORF-Sendungen „Hohes Haus“, „Bürgeranwalt“) seinen Niederschlag.

 

Mittlerweile ist das UVP-Verfahren eingeleitet. Im Rahmen der öffentlichen Auflage der UVE wurde das Projekt nicht nur von allen Institutionen mit Parteienstellung, wie WWF, Global 2000, BirdLife, Naturschutzbund Burgenland, Umweltdachverband, Umweltanwaltschaft und einer Vielzahl von Bürgerinitiativen heftig kritisiert, sondern es wurden auch vom BMLFUW gravierende Mängel festgestellt (siehe diesbezügliche Stellungnahme des Lebensministeriums, Allgemeine Umweltpolitik, Sektion V – Referat Umweltbewertung). Demgemäß ist einerseits eine große Anzahl von Angaben zur angeblichen Notwendigkeit dieses Projektes unpräzise und nicht nachvollziehbar. Andererseits sieht das BMLFUW die berechtigte Gefahr, dass die negativen Einflüsse auf die Umwelt und die betreffende Region weitaus größer sind, als in den Unterlagen der UVE dargestellt.

 

Aus der Region selbst wurden über 3000 Stellungnahmen und unterstützende Unterschriften gegen den Weiterbau der S 31 Eisenstadt – Schützen abgeben.

 

Der Bau dieser Strecke würde auch den angeblichen Widerstand maßgeblicher politischer Akteure gegen einen Weiterbau der S 31 Richtung Neusiedl in ein schiefes Licht rücken, wäre doch ein Drittel dieses vorgeblich abgelehnten Weiterbaus mit dem Projekt Eisenstadt – Schützen bereits vollzogen. „Salamitaktik“ wäre eine unzulässige Verharmlosung dieser Vorgehensweise, es würde mit dem Projekt Eisenstadt – Schützen quasi gleich ein dickes „Wurstradl“ auf einen Streich erledigt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Inwieweit wird das BMVIT als verantwortliche Stelle dafür sorgen, dass auf die zahlreichen im Rahmen der öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) dokumentierten Kritikpunkte eingegangen wird bzw. diese Berücksichtigung finden?

 

2.      Verändern sich durch eine etwaige Beseitigung der in den Stellungnahmen zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) aufgezeigten Defizite der Zeithorizont und/oder die Kosten des Projektes? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Kann der geplante Ausbau der Schnellstraße nach Berücksichtigung aller Kritikpunkte und Beseitigung aller aufgezeigter Hindernisse und Widersprüche überhaupt durchgeführt werden?

 

4.      Wäre es nicht generell besser, anstatt eines Ausbaus des hochrangigen Straßennetzes in eine kleinräumige Ortsumfahrung zu investieren?

 

5.      Warum wurde die Möglichkeit einer weitaus kostengünstigeren und zugleich verkehrlich ausreichenden Ortsumfahrung nicht als Alternative in die Planungen mit einbezogen?

 

6.      Bringt die Errichtung des Teilabschnittes Eisenstadt – Schützen der S 31 soviel zusätzlichen Nutzen, dass dieser es rechtfertigt, das Naturjuwel Neusiedlersee in Gefahr zu bringen und die Aberkennung vieler internationaler Schutzprädikate, wie zum Beispiel UNESCO-Weltkulturerbe, zu riskieren? Wie schätzen Sie den zusätzlichen Nutzen und das Risiko ein? Falls Sie diese nicht einschätzen können (oder wollen), warum nicht?

 

7.      Können Sie garantieren, dass kein Weiterbau der S31 Richtung Neusiedl erfolgt?

 

8.      Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Wenn ja, auf welcher Grundlage, und wird eine Nachfolgerin/ein Nachfolger in Ihrem Amt ebenfalls an diese Garantie gebunden sein?

 

10. Wie erklären Sie, dass es Spitzenpolitiker Ihrer Partei im Burgenland für nötig befinden, eidesstattliche Erklärungen zum Thema „Weiterbau der S31 Richtung Neusiedl“ abzugeben, die wiederum nur sie, nicht aber etwaige NachfolgerInnen binden würden?