423/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Finanzierung des Gebäude-Energieausweises

 

 

 

 

 

Die EU-Richtlinie 2002/91/EG, durch welche vorgeschrieben ist, dass ab 1.1.2009 Energieausweise vorzulegen sind, kann in Österreich nicht vollzogen werden, da verabsäumt wurde, gesetzliche Regelungen zu schaffen, aus welchen ersichtlich ist, wie die Erstellung von Energieausweisen bezahlt und verrechnet werden kann.

 

Im Kapitel „Justiz“ der Koalitionsvereinbarung wird ab Seite 120 unter „D. Wohnrecht“ im Absatz D.1. folgendes ausgeführt: „Gesetzliche Regelung der Kostentragung beim Energieausweis im MRG (Hauptmietzinsreserve), WEG (Aufwendungen für die Liegenschaft - ordentliche Verwaltung) und WGG (EVB) sowie Einschau- und Kopierrecht aller Mieter/Eigentümer in das Energieausweisgutachten“.

 

Dieser Absatz beweist, dass die Justizministerin Frau Berger und der Bundesgesetzgeber es verabsäumt haben, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, wie die Erstellung der Energieausweise bezahlt bzw. verrechnet werden muss. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) (beschlossen im Jahr 2006) schreibt vor, dass ab 1.1.2009 beim Verkauf, bei der Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Wohnobjekten ein Energieausweis vorzulegen ist.


Hausverwaltungen, Wohnbaugenossenschaften, Hausbesitzer usw. lassen keine Energieausweise rechnen, da, wie oben angeführt ist, keine gesetzliche Regelung vorliegt, wie die Kosten der Erstellung der Energieausweise bezahlt und verrechnet werden können. Damit verstößt die Republik Österreich gegen die Richtlinie 2002/91/EG der Europäischen Gemeinschaft, da als letztmöglicher Termin für die Vorlage von Energieausweisen der 1.1.2009 festgelegt ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie erklären Sie sich die Säumigkeit bei der Regelung der Finanzierung des Energieausweises?

 

2.      Wann werden Sie diese Regelung nachholen?

 

3.      In welcher Form beabsichtigen Sie die Finanzierung zu regeln, wer soll die Kosten tragen?

 

4.      Welche Konsequenzen zieht das Fehlen eines Energieausweises nach sich? Beabsichtigen Sie Sanktionen oder Strafen?