4244/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend bedingte Entlassungen, Entlassungen gem. § 133a StPO und gemeinnützige Leistung im Jahr 2009
Im Dezember 2007 hat der österreichische Nationalrat zahlreiche Gesetzesänderungen (Bundesgesetz mit dem das StGB, StVG, BHG und das JGG geändert werden) beschlossen, die auch als Haftentlastungspaket bezeichnet wurden.
Insbesondere wurden die Möglichkeiten der bedingten Entlassung ausgebaut, sowie die vorzeitige Entlassung gem. § 133a StPO und die gemeinnützige Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe geschaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Haftinsassen wurden im Jahr 2009 nach Verbüßung von mindestens 2/3 der Haftstrafe gegliedert nach Landesgerichtssprengel bedingt entlassen?
2. Wie viele Haftinsassen wurden im Jahr 2009 nach Verbüßung von weniger als 2/3 der Haftstrafe gegliedert nach Landesgerichtssprengel bedingt entlassen?
3. Wie viele Haftinsassen wurden im Jahr 2009 nach Verbüßung der Hälfte der Haftstrafe gegliedert nach Landesgerichtssprengel bedingt entlassen?
4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 eine bedingte Entlassung aus dem nicht bedingt nachgesehenen Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe ausgesprochen?
5. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 eine bedingte Entlassung unter Auflage einer Bewährungshilfe ausgesprochen?
6. Wie viele Haftinsassen wurden im Jahr 2009 gem. § 133a StPO entlassen?
7. Wie viele Begutachtungen wurden im Jahr 2009 durch die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter vorgenommen?
8. Wie oft wurde im Jahr 2009 eine gemeinnützige Leistung statt einer Ersatzfreiheitsstrafe angewendet?
9. Wie viele Ersatzfreiheitsstrafen wurden im Jahr 2009 angetreten?
10. Wie viele Insassen (gegliedert nach U-Häftlingen und verurteilten Häftlingen) waren zum Stichtag 31.12.2008 und 31.12.2009 in österreichischen Justizanstalten inhaftiert?