4246/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Ausschreibung der Stelle eines Direktors/einer Direktorin an der HTBLA, BHAK, BHAS Wien 3 Ungargasse, (Schulzentrum Ungargasse)
Im September 2009 wurde die Stelle eines Direktors/einer Direktorin für das Schulzentrum Ungargasse in Wien neu ausgeschrieben. Das Schulzentrum ist auf die Integration körper- und sinnesbehinderter SchülerInnen spezialisiert und bietet am Standort neben den beiden Zweigen einer technischen und einer kaufmännischen Ausbildung auch ein SchülerInnenheim an. Die primäre Aufgabe des Schulzentrums ist die Integration behinderter SchülerInnen. Daher werden an eine zukünftige Schulleitung auch entsprechende Anforderungen gestellt.
In der Wiener Zeitung vom 12. September 2009 wird lediglich die „Stelle eines Direktors/einer Direktorin an der Höheren technischen Bundeslehranstalt 1030 Wien, Ungargasse 69“ ausgeschrieben. Für die Ausschreibung wurde der übliche Standardtext für Leiterstellenausschreibungen herangezogen. Der Ausschreibungstext ist im Volltext beigefügt. Es ist nicht ersichtlich, dass es an diesem Standort auch eine Handelsakademie und eine Handelsschule gibt und, dass ein Schulleiter/eine Schulleiterin am Schulzentrum Ungargasse auch Direktor/ Direktorin einer BHAK und BHAS ist. Weiters gibt es in der Ausschreibung keinen Hinweis auf das SchülerInnenheim und die primäre Aufgabe dieser Schule, nämlich die Integration behinderter SchülerInnen.
Dies führt zu einer Verzerrung bei der Beurteilung der BewerberInnen für die Leitungsfunktion. Für die Leitung des Schulzentrums besonders geeignete BewerberInnen, die sich durch entsprechende Zusatzqualifikationen auszeichnen, werden daher nicht ausreichend berücksichtigt.
Im Sinne eines objektiven Verfahrens bei der Bestellung von SchulleiterInnen ist auf die besonderen Gegebenheiten der betreffenden Standorte besonders Rücksicht zu nehmen. Gerade spezialisierte Standorte wie das Schulzentrum Ungargasse brauchen LeiterInnen mit besonderer Erfahrung und besonderen Qualifikationen. Diese müssen in der Ausschreibung der LeiterInnenstelle bereits angeführt werden, um eine entsprechende Bewerbung der InteressentInnen zu ermöglichen und die gewünschten Qualifikationen im Auswahlverfahren berücksichtigen und bewerten zu können.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
BMUKK-618/0111-III/5b/2009
Ausschreibung
Im Bereiche des Stadtschulrates für Wien gelangt an der
Höheren Technischen Bundeslehranstalt
1030 Wien, Ungargasse 69,
die Stelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Mit der Funktion sind insbesondere folgende Aufgabenfelder/ Verantwortungsbereiche verbunden:
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/ Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1, Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung erfüllen, sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können. Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:
Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Stadtschulrat für Wien, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes- Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 20. August 2009 416780
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Franziska Stadlmann
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: