4254/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz, Mag. Claudia Bandion-Ortner
betreffend
„Von ungarischem Gericht festgestellte Straftaten Uwe Scheuchs im neuen Licht“
In Hinblick auf die skandalösen Entwicklungen um die Kärntner Hypo Alpe Adria, erscheinen die 2005 bekannt gewordenen Feststellungen der ungarischen Justiz betreffend die Begehung mehrerer strafbarer Handlungen durch Uwe Scheuch (Profil 26/2005 und 27/2005) in einem völlig neuen Licht:
Es ist zuletzt bekannt geworden, dass in unzähligen Leasing-Geschäften der Hypo Alpe Adria Leasing-Gegenstände (vor allem Kraftfahrzeuge und Yachten) nach dem Abschluss der Leasing-Verträge gestohlen worden sein sollen.
Hinsichtlich Uwe Scheuch haben ungarischen Gerichte erster und zweiter Instanz in rechtskräftigen Urteilen über einen ehemaligen Mitarbeiter von Uwe Scheuch nicht nur die Vermutung geäußert, dass Uwe Scheuch drei geleaste Fahrzeuge im Ausland verkauft und in Österreich fälschlich jeweils als gestohlen gemeldet habe sondern die begangenen Delikte des Versicherungsbetrugs durch Uwe Scheuch in drei Fällen ausdrücklich festgestellt (Auszug aus dem Urteil des Berufungsgerichts des Komitates Bàcs-Kiskun, Kecsemèt gegen Jòsef Tibor Liska, Aktenzahl: 1. Bf. 428/2002/4 vom 13.11.2002;):
„Als Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Beweisführung vom Gericht I. Instanz im erforderlichen Ausmaß erfolgt war
(...)
Die Begründung des Gerichtes I. Instanz besteht vollkommen zurecht, darüber hinaus weist das Gericht des Komitates auch darauf hin, dass es sich aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten bereits um den dritten Fall handelte, in welchem Uwe Scheuch einen von ihm im Ausland geleasten PKW bei der Versicherung als gestohlen gemeldet hatte.
(...)
Das Verhalten des Angeklagten als Gehilfe hing mit dem Betrugsverhalten von Uwe Scheuch zusammen.
(...)
Der österreichische Staatsbürger Uwe Scheuch begann mit der Durchführung der Straftat, als er bei der das Fahrzeug versichernden Interunfall RAS Versicherung die unwahre Tatsache des Fahrzeugdiebstahls meldete und damit die Versicherung irreführte.
(...)
Das im Tatbestand beschriebene Verhalten des Angeklagten, nämlich, dass er den PKW ins Ausland gefahren und Uwe Scheuch in dem Bewusstsein nach Pecs geführt hat, dass Uwe Scheuch dort bei der Polizei eine unwahre Meldung erstatten wird, erfüllt den Tatbestand der Gehilfenschaftbei dieser Straftet (Irreführung der Behörde). "
Auf die diesbezügliche Anfrage 3224/AB XII. GP an die seinerzeitige Justizministerin, wurde von dieser bemerkenswerter Weise nur kursorisch Stellung genommen und hat letztlich keine weitere Verfolgung von Uwe Scheuch hinsichtlich der begangenen strafbaren Handlungen stattgefunden.
Es ist in der österreichischen Justizgeschichte einzigartig, dass die Feststellung der mehrfachen Begehung strafbarer Handlungen durch einen österreichischen Politiker völlig ignoriert und ganz offenbar in keiner sonst jedem Staatsbürger gegenüber selbstverständlichen Art und Weise verfolgt wird.
Im Lichte der nunmehr bekanntgewordenen Serienverbrechen um gestohlene Gegenstände aus Leasing-Verträgen mit der Hypo Alpe Adria bekommt das von ungarischen Gerichten festgestellte strafbare Verhalten von Uwe Scheuch einen besonderen Stellenwert, und werden in diesem Zusammenhang daher nachstehende Fragen im Sinne einer Aufklärung des seinerzeitigen nicht nachvollziehbaren Verhaltens der österreichischen Justiz gestellt:
ANFRAGE:
1. In der Anfragebeantwortung 3259/J XXII.GP ist von der Prüfung einer allfälligen strafrechtlichen Relevanz die Rede. Zu welchem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft bei den diesbezüglichen Prüfungen und was war die Grundlage ihrer Entscheidung?
2. Warum wurde das Verfahren trotz des weiteren Vorliegens von Verdachtsmomenten eingestellt? Mit welchen Behörden im In- und Ausland wurden in diesem Zusammenhang Kontakte gepflogen, um die bestmögliche Information in dieser heiklen Causa zu erhalten?
3. Sind den österreichischen staatsanwaltlichen Behörden die beiden eingangs erwähnten ungarischen Urteile zur Kenntnis gelangt?
a. Wenn ja, wodurch wurde das weitere staatsanwaltliche Handeln, nämlich die Einstellung des Verfahrens im Lichte der in einem anderen EU-Land getroffenen Entscheidungen und Feststellungen, gerechtfertigt?
b. Wenn nein, wie ist dies möglich, da spätestens seit dem Einbringen der Anfrage 3259/J XXII GP im Juli 2005 Auszüge aus dem Urteil dem Justizressort vorgelegen sind?
4. Was ist seit der Einstellung des Verfahrens im gegebenen Zusammenhang von Seiten der staatsanwaltlichen Behörden geschehen?
5. Hat es im gegebenen Zusammenhang Berichte der zuständigen Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft gegeben und wenn ja, wie lauten sie?
6. Hat es im gegebenen Zusammenhang Berichte der Oberstaatsanwaltschaft an das Bundesministerium für Justiz gegeben und wenn ja, wie lauten sie?
7. Hat es in dieser Causa Weisungen von Seiten des BMJ oder von Seiten der OSTA gegeben?
8. Hat es andere Formen der Einflussnahme des BMJ oder der OSTA an die jeweils untergeordnete Behörde gegeben?
9. Wie beurteilen Sie die Beantwortung der Anfrage 3259/J XXII.GP durch die damalige Justizministerin Mag. Miklautsch auf Basis des damaligen umfassend eruierbaren Wissensstandes?
10. Besteht die Absicht den Fall wieder aufzunehmen, da im Zuge der Causa Hypo Alpe Adria ähnliche mutmaßliche Betrugsfälle, wie in der Einleitung der Anfrage dargestellt, im Raum stehen?
a. Wenn ja, welche Schritte werden gesetzt?
b. Wenn nicht, warum nicht?