4263/J XXIV. GP
Eingelangt am
22.01.2010
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Anfrage
Am l.Juni 2009 ist
das 2.Gewaltschutzgesetz 2009 (GeSchG) in Kraft getreten. Das
2.GeSchG 2009 brachte im Interesse der Ausweitung des Opferschutzes neben den
Anpassungen
und Neuerungen im Strafrecht auch Änderungen im zivilgerichtlichen
Verfahren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen wurde 2009 nach § 382
b EO eine Verweisung aus der Wohnung
samt Rückkehrverbot beantragt?
Wie
viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer bzw.
Landesgerichte)?
2. In wie vielen Fällen wurde 2009 ein Kontaktverbot nach § 382 e EO beantragt?
Wie viele
Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer bzw.
Landesgerichte)?
3.
In wie vielen Fällen wurde 2009 eine sogenannte „Stalking-eV“
mit einen
Aufenthaltsverbot (§ 382 g EO) mit einer Höchstdauer von einem Jahr
beantragt?
Wie
viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer bzw.
Landesgerichte)?
4.
In wie vielen Fällen wurde 2009 in einem Zivilprozess eine
„psychosoziale
Prozessbegleitung“
gewährt (Ersuche um Aufschlüsselung der Fälle auf
Bundesländer
bzw. Landesgerichte)?
5. Wie beurteilen Sie bisher diese im
2.Gewaltschutzgesetz vorgenommenen Änderungen im
zivilgerichtlichen
Verfahren?