4271/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Strafanzeige wegen Unterdrückung der UVP zu Ausbauten des Flughafens Wien

 

 

 

 

 

 

Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde im vorigen Jahr eine Anzeige wegen Amtsdelikten im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ausbauten des Flughafen Wien des letzten Jahrzehnts eingebracht. Mit Schreiben vom 14. Juli 2009 hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft den Fall aus Zuständigkeitsgründen an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten (4 St 135/09m). Dabei hat sie ausdrücklich festgehalten: „Die angeführten Bewilligungs- und Feststellungsbescheide und ihre Erlassung durch die genannten Personen bedürfen in Zusammenschau mit der von den Anzeigern dokumentierten schrittweisen Umsetzung des Masterplans 2015 („Salami-Taktik“) durch die Flughafen Wien AG VP nach ha. Ansicht weiterer Erhebungen und der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens nach der StPO, um sie einer abschließenden strafrechtlichen Beurteilung unterziehen zu können.“

 

Der Akt hat bei der Staatsanwaltschaft Wien die Aktenzahl „38 St 227/09y“ erhalten und wurde zur Bearbeitung einem Staatsanwalt der allgemeinen Abteilung zugeteilt. Dieser versuchte den Akt wegen der Komplexität der Materie und der mangelnden Kompatibilität mit dem angestammten Aufgabenbereich an die Wirtschaftsabteilung abzugeben, allerdings erfolglos. Dass dieser Akt mit äußerst komplexem Inhalt nicht in eine allgemeine Abteilung gehört und dort wohl kaum entsprechend bearbeitet werden kann, ist offensichtlich.

 

Die in der Strafanzeige dargestellten Ereignisse kann man als das „Präludium“ zum Skylinkskandal bezeichnen: Der Umgang der zuständigen Behörden mit der Pflicht des Flughafen Wien eine Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen zu lassen hat nicht nur schwere Umwelt- und Gesundheitsschäden zur Folge, sondern hat unter den Verantwortlichen des Flughafen Wien auch das Bewusstsein erzeugt, für den Flughafen gelten eigene oder gar keine Gesetze. Der Wirtschaftsskandal am Flughafen Wien ist nur mehr eine logische Folge des in der Anzeige dargestellten Sachverhalts, der nicht zuletzt unter rechtsstaatlichen Aspekten einer gesonderten strafrechtlichen Würdigung bedarf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Warum liegt die Strafanzeige wegen  Unterdrückung der UVP zu Ausbauten des Flughafen Wien nun schon mehr als ein halbes Jahr unbearbeitet bei der Staatsanwaltschaft Wien?

2.      Wurde der Akt zwischenzeitig der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft zugeteilt, wenn nein warum nicht?

3.      Was werden Sie veranlassen, damit es zu einer zügigen Prüfung von Strafanzeigen auch in komplexen Angelegenheiten kommt?