4279/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zuständigkeit Österreichs bei der Prüfung von Asylanträgen 2009

 

 

Grundsätzlich kann ein Asylwerber über den Landweg nur mehr über sichere Drittstaaten oder über EU-Mitgliedstaaten, in welchen die Dublin II Verordnung gilt, nach Österreich gelangen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2009 auf Grund von Drittstaatsicherheit zurückgewiesen?
  2. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2009 auf Grund von Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates zurückgewiesen?
  3. In wie vielen Fällen hat sich Österreich im Jahr 2009 zur Prüfung des Asylantrags trotz der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates für zuständig erklärt?
  4. In wie vielen Fällen hat Österreich im Jahr 2009 einen anderen EU-Mitgliedsstaat innerhalb von drei Monaten um Übernahme des Asylwerbers ersucht?
  5. In wie vielen Fällen wurde dies vom ersuchten EU-Mitgliedsstaat abgelehnt?
  6. Warum wurde dies abgelehnt?
  7. In wie vielen Fällen hat Österreich im Jahr 2009 innerhalb der Frist von drei Monaten nicht um Übernahme des Asylwerbers bei dem, aus unserer Sicht aus, zuständigen EU-Mitgliedstaat angesucht?
  8. Warum wurde nicht angesucht?