Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer
Abgeordneter
an die Bundesministerin
für Inneres
betreffend Zuständigkeit
Österreichs bei der Prüfung von Asylanträgen 2009
Grundsätzlich
kann ein Asylwerber über den Landweg nur mehr über sichere Drittstaaten
oder über EU-Mitgliedstaaten, in welchen die Dublin II Verordnung gilt,
nach Österreich gelangen.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Inneres nachstehende
Anfrage:
- Wie viele Asylanträge
wurden im Jahr 2009 auf Grund von Drittstaatsicherheit
zurückgewiesen?
- Wie viele Asylanträge
wurden im Jahr 2009 auf Grund von Zuständigkeit eines anderen
EU-Mitgliedstaates zurückgewiesen?
- In wie vielen
Fällen hat sich Österreich im Jahr 2009 zur Prüfung des
Asylantrags trotz der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
für zuständig erklärt?
- In wie vielen
Fällen hat Österreich im Jahr 2009 einen anderen
EU-Mitgliedsstaat innerhalb von drei Monaten um Übernahme des
Asylwerbers ersucht?
- In wie vielen
Fällen wurde dies vom ersuchten EU-Mitgliedsstaat abgelehnt?
- Warum wurde dies
abgelehnt?
- In wie vielen
Fällen hat Österreich im Jahr 2009 innerhalb der Frist von drei
Monaten nicht um Übernahme des Asylwerbers bei dem, aus unserer Sicht
aus, zuständigen EU-Mitgliedstaat angesucht?
- Warum wurde nicht
angesucht?