4295/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend (Nicht)Ergebnisse und Folgen der Klimakonferenz in Kopenhagen

 

 

Im Jahr 2012 läuft das Kyoto-Protokoll aus, weshalb auf der 15. UN-Klimakonferenz in Kopenhagen, die vom 07. bis 18. Dezember 2009 tagte, ein verbindliches Folgeabkommen vereinbart werden sollte. Tatsächlich einigte man sich lediglich auf ein rechtlich unverbindliches Mindestziel, das die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau vorsieht.

 

Konkrete Zielvorgaben zur Verringerung der Treibhausgasemissionen wurden nicht beschlossen. Der Versuch, ein rechtlich verbindliches Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll zu beschließen, musste auf die 16. UN-Klimakonferenz vertagt werden, welche vom 29. November bis zum 10. Dezember 2010 in Mexiko-Stadt stattfinden wird.

 

Auch das im Vorfeld der Konferenz häufig genannte Ziel einer Selbstverpflichtung zur Halbierung des globalen Kohlendioxidausstoßes bis zum Jahre 2050 wurde verfehlt. Die Beurteilungen über die Ergebnisse der Klima-Konferenz differieren, allgemein muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Klima-Wandel damit nicht entscheidend aufgehalten werden kann.

 

Für die Europäische Union bedeutet die Zielvorgabe einer Deckelung der Erderwärmung bei + 2 °C jedenfalls, dass die Treibhausgasemissionen im Verhältnis zu 1990 um mindestens 80 % reduziert werden müssten. Zudem muss die EU das 15-Milliarden-Euro-Paket bezahlen, das es den Entwicklungsländern möglich machen soll, alternative und sauberere Energiequellen zu finden und zu nutzen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 


Anfrage

 

 

1.      Welche Reduktionsziele hinsichtlich des Treibhausausstoßes werden in Österreich gesetzt, um den nationalen Beitrag zur Erreichung der Begrenzung der Erderwärmung auf + 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu erreichen?

 

2.      Gibt es bereits konkrete Maßnahmenpläne, um diese Ziele zu erreichen?

 

3.      Wenn ja, welchen Inhalts sind diese?

 

4.      Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen, dass diese Maßnahmenpläne erstellt werden?

 

5.      Wurden bereits Verhandlungen über die Kostenaufteilung des EU-Beitrags zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Suche nach alternativen Energiequellen geführt?

 

6.      Wenn ja, wie ist der Stand dieser Verhandlungen?

 

7.      Wenn nein, für welchen Zeitpunkt sind diese Verhandlungen geplant?