4296/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Novellierung der Gebäuderichtlinie

 

 

Am 17.11.2009 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf eine Novellierung der Gebäuderichtlinie geeinigt. Dabei sind eine hohe Energieeffizienz für Neubauten ab 2020 sowie ein signifikanter Einsatz dezentraler Erneuerbarer Energieträger vorgesehen.

 

Wichtige Inhalte der Novelle sind:

·        Alle neuen Gebäude müssen ab 2020 „nahezu energieautark“ sein.

·        Die Grenze für öffentliche Gebäude, ab der ein Energieausweis auszustellen und auszuhängen ist, wird von 1.000 m² auf 500 m² und nach 5 Jahren auf 250 m² herabgesetzt.

·        Energieeffizienz-Indikatoren sind in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen anzugeben.

 

Die Neufassung betrifft die öffentliche Hand sowohl als Eigentümer von Immobilien als auch im Hinblick auf Förder- und Anreizsysteme zur rascheren Umsetzung der energieeffizienten Sanierung des Althausbestandes und zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energiequellen im Gebäudebereich.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.      Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um diese Richtlinie umzusetzen?

 

2.      Wie hoch wird der budgetäre Aufwand sein?

 

3.      Welchen Anteil daran trägt der Bund und wie viel bezahlen die Länder?

 

4.      Wie viele Arbeitsplätze werden durch diese Investitionen gesichert?

 

5.      Wie viele Arbeitsplätze werden durch diese Investitionen neu geschaffen?

 

6.      Wie wird sich die Umsetzung der Richtlinie auf die CO²-Bilanz in Österreich auswirken?

 

7.      Auf welche Technologien will die Bundesregierung setzen?

 

8.      Welche Konsequenzen werden sich für die Raumplanung ergeben?