4306/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe für Asylberechtigte
Aus der Anfragebeantwortung 1264/AB der XXIV.GP ist folgendes zu entnehmen:
„Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und
subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2008 € 10.040.901,53. Insgesamt handelt es sich um 2.699 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2008
€ 3.703.762,92. Insgesamt handelt es sich um 2.439 Fälle.
Für Personen mit Flüchtlingsstatus wurden im Kalenderjahr 2008
€ 20.125.577,02 an Familienbeihilfe aufgewendet.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage: