4306/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe für Asylberechtigte

 

Aus der Anfragebeantwortung 1264/AB der XXIV.GP ist folgendes zu entnehmen:

 

„Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und

subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2008 € 10.040.901,53. Insgesamt handelt es sich um 2.699 Fälle.

Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2008

€ 3.703.762,92. Insgesamt handelt es sich um 2.439 Fälle.

Für Personen mit Flüchtlingsstatus wurden im Kalenderjahr 2008

€ 20.125.577,02 an Familienbeihilfe aufgewendet.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Auf welche Höhe beliefen sich die Geldmittel, die von ihrem Ressort für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Asylwesen (z.B.: Betreuung, Unterbringung, allfällige Verfahren, Instandhaltungen, Beschaffungen, Transporte, internationale Verhandlungen, Reisen, Förderungen, Untersuchungen, Behandlungen, Versorgungen, anderweitige Befassungen, Entscheidungen, Kurse, Unterrichte, zur Verfügungstellungen, Einrichtungen, Betriebsaufwendungen, Materialbedarfe, Ermittlungen, Beratungen, Verfolgungen, Einsatzkosten, Sanierungen, Publikationen, Zahlungen, Erstattung gesetzlicher Ansprüche, Beihilfen, (Kur-)Aufenthalte, Versicherungen für Gebäude/Personen/KFZ/etc., Verbindungsentgelte, Internetkosten, Rundfunkgebühren, Dolmetschkosten, Vergebührungen, Entschädigungen, Postsendungen, Gehälter, Aus- und Fortbildung, Veranstaltungen, Sozialleistungen, etc.) aufgegliedert nach einzelnen Ausgaben, im Jahre 2009 aufgewendet wurden?