4310/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend missbräuchliche Verwendung von Wegweisungen durch Andrea BUCHAR, Richterin und Amtsleiterin des BG Purkersdorf

Im anfragegegenständlichen Themenkomplex gibt insbesondere die Amtsführung der Richterin und Gerichtsvorsteherin Mag. Andrea BUCHAR beim BG Purkersdorf im Fall Antonia“ Anlass zur Sorge, zumal ihr Handeln eine Häufung von Absonderlichkeiten, Amtsmissbrauch und Pflichtverletzungen befürchten lässt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

ANFRAGE

1.  Ist es zutreffend, dass Richterin BUCHAR eine Wegweisung gegen Ing. Hans-Joachim S. verfügte?

2.         Ist es zutreffend, dass die Wegweisung gegen Ing. Hans-Joachim S. damit begründet wurde, dass dieser seine Tochter am 13.02.2009 im Kindergarten des Sacre Couer Pressbaum  aufsuchen  und  sprechen wollte,  obwohl das  Besuchsrecht zwischen Tochter und Vater zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt war?

3.    Ist  es   zutreffend,   dass   der  zitierte   Besuchsrechtsaussetzungsbeschluss   mit 27.02.2009 datiert ist?

4.      Ist    es    zutreffend,    dass    Ing.     Hans-Joachim    S.    der    Besuchsrechts­aussetzungsbeschluss vom BG Purkersdorf (Richterin BUCHAR) am 04.05.2009 - erst nach mehrmaliger Aufforderung - übergeben wurde?


5.       Wenn nicht, wann und wie wurde dieser Beschluss rechtskräftig zugestellt?

6.       Liegt der 27.02.2009 vor oder nach dem 13.02.2009?

7.       War Ing. Hans-Joachim S. rechtens oder rechtswidrig im Kindergarten?

8.       Wenn ja, warum war sein Erscheinen rechtswidrig?

9.                 Halten   Sie   es   für   angebracht,   einen   Vater   der  trotz   gültigem   gerichtlich beschlossenen Besuchsrecht seit Jahren daran gehindert wird das Besuchsrecht des Kindes ausüben zu können auch noch (gewaltsam) daran zu hindern mit seiner Tochter wenigstens kurz zu sprechen?

10.         Sind Ihnen psychologische Untersuchungen bekannt die belegen wie enorm wichtig das Bekenntnis und der Kontakt eines Vaters zu seinem Kind ist?

11.    Finden sie es daher also gerechtfertigt, wenn Justizbehörden jahrelang dabei zusehen“ wie geltendes Recht (das gerichtlich beschlossene Besuchsrecht eines Kindes bei dessen Vater) einfach ignoriert wird?

12.       Sollte es zu Übergriffen eines Elternteils auf ein Kind kommen, muss dann nicht ein beschlossenes Besuchsrecht gerichtlich aufgehoben werden?

13.       Wieso geschah das im gegenständlichen Fall nicht?

 

14.        Wieso wurde das  Besuchsrecht der mj. Antonia  bei deren Vater seit dem 23.12.2007 (!) nicht mehr ausgeübt?

15.        Hat Ing. Hans-Joachim S. sich jemals irgendetwas zu Schulden kommen lassen, was die ständigen Behauptungen er sei gewalttätig und gefährlich rechtfertigen würde, oder wurden sämtliche Behauptungen gegen ihn immer wieder widerlegt und erwiesen sich als haltlos?

16.        Ist es zutreffend, dass der Weggewiesene Ing. Hans-Joachim S. zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen nicht gehört wurde und ihm sogar von Richterin BUCHAR ausdrücklich untersagt wurde sich äußern oder verteidigen zu dürfen?

17.        Wieso wurden Zeugen und Beweismittel von Richterin BUCHAR ignoriert?

18.        Welche Zeugen wurden befragt?

19.   Ist es zutreffend, dass die als Zeugen Befragten (Melitta D. und Evelyn P.) Kolleginnen und Freundinnen der Kindesmutter waren/sind?

20.       Wenn ja, woher wissen Sie das?

21.       Ist es zutreffend, dass Richterin BUCHAR Aussagen von Personen die dem zu Grunde liegenden Ereignis des 13.02.2009 gar nicht beiwohnten (Kindesmutter Sylvia H.) als Zeugenaussagen wertete?

22.       Ist es zutreffend, dass die als Zeugin befragte Melitta D. (Leiterin des Kindergartens des Sacre Coeur Pressbaum) aussagte, dass ein ihr nicht bekannter Mann ebenfalls anwesend war und die Ereignisse als Zeuge bestätigen würde.

23.       Wurde diese Behauptung der Melitta D. überprüft und dieser Zeuge einvernommen?

24.       Hat der genannte Zeuge die Behauptungen der Melitta D. bestätigt?

25.       Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich diese Vorgangsweise?

26.        Trifft es zu, dass in eben diesem Kindergarten, dem Kindergarten des Sacre Coeur Pressbaum vor einigen Jahren der Sohn der Leiterin des Kindergartens sexuellen Missbrauch an Minderjährigen verübte?

27.        Trifft es zu, dass Richterin BUCHAR sich von Kindergärtnerinnen über die Gültigkeit von Gerichtsbeschlüssen belehren lässt.

28.        Trifft es zu, dass Richterin BUCHAR sich Einstweilige Verfügungen einfach ohne Widerrede von der Kindesmutter (Sylvia H.) diktieren lässt?

29.        Finden Sie als verantwortliche Ministerin ein solches Verhalten von unabhängigen“ Richtern angemessen?

30.        Halten Sie als verantwortliche Ministerin ein solches Verhalten von unabhängigen“ Richtern für gesetzeskonform bzw. als mit dem Richteramt vereinbar?

31.        Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Vorgangsweise der Richterin BUCHAR?

32.        Trifft es zu, dass die Wegweisung gegen Ing. Hans-Joachim S. mit Gefahr im Verzug“ begründet/argumentiert wurde, die Wegweisung aber tatsächlich 2 Wochen (!) nach dem angeblichen Vorfall im Kindergraten des Sacre Coeur Pressbaum lag?

33.        Worin liegt Gefahr im Verzug“ begründet gegen einen Vater vorzugehen, 2 Wochen nachdem dieser versuchte einem Gerichtsbeschluss Folge zu leisten?

34.        Ist es richtig, dass der Rekurs des Ing. Hans-Joachim S. gegen die Wegweisung vom BG Purkersdorf in Person der Richterin BUCHAR selbst (!) zurückgewiesen wurde, anstatt - dem Rechtsweg entsprechend - an die Instanz weitergeleitet zu werden?

35.        Welche gesetzlichen Grundlage rechtfertigen ein solches Vorgehen?

36.        Seit wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage bestünde in erster Instanz eine Anwaltspflicht?

37.        Trifft es zu, dass Ing. Hans-Joachim S. auch gegen die anmaßende Entscheidung der Richterin BUCHAR, dessen Rekurs selbst (!) zurückzuweisen, Rekurs einbrachte?

38.        Wann wurden die Rekurse des Ing. Hans-Joachim S. an die Instanz weitergeleitet, bzw. warum nicht?

39.        Haben sich die immer wieder gegen Ing. Hans-Joachim S. vorgebrachten Vorwürfe die auch als Begründung für die gegenständliche Wegweisung herangezogen wurden jemals bestätigt bzw. als gerechtfertigt gezeigt?

40.      Hat    Ing.    Hans-Joachim    S.    auf    Grund    der    geschilderten    Ereignisse Disziplinarbeschwerden gegen das BG Purkersdorf und insbesondere gegen Richterin BUCHAR an das BM für Justiz gerichtet?

41.  Was haben Sie als verantwortliche Ministerin daraufhin unternommen?

42.   Ist es zutreffend, dass Richterin BUCHAR in der Vergangenheit schon mehrfach und persönlich Ing. Hans-Joachim S. Gewalttaten und Drohungen gegen sie selbst unterstellt hat?

43.     Konnte   Richterin   BUCHAR   ihre   wiederholt   aufgestellten   diskreditierenden Behauptungen gegen Ing. Hans-Joachim S. jemals belegen und beweisen?

44.        Haben sich die Behauptungen der Richterin BUCHAR gegen Ing. Hans-Joachim S. damit als wahr oder als falsch erwiesen?

45.        Ist es zutreffend, dass Richterin BUCHAR sich gegenüber Ing. Hans-Joachim S. als befangen erklärt hat, weil dieser sie bedroht haben soll?

46.        Haben sich diese Behauptungen als wahr oder als falsch herausgestellt?

47.        Welche Beweise wurden überhaupt - auch von anderer Seite“ jemals für die gegen Ing. Hans-Joachim S. gerichteten Anschuldigungen beigebracht?

48.        Welche disziplinären Maßnahmen wurden gegen Richterin BUCHAR wegen all dieser Unterstellungen und Falschbehauptungen ergriffen.

49.        Wie viele Fälle von ungerechtfertigten Wegweisungen wurden Ihnen, bzw. auch der Volksanwaltschaft oder der Justizombudsstelle im letzten Jahr gemeldet?

50.        Wurden diese Meldungen überprüft?

51.        Von wem und wie wurden diese Meldungen überprüft?

52.        Was haben Sie daraufhin unternommen?

53.        In wie vielen Wegweisungsverfahren wurden die Beschuldigten nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen angehört.

54.    Gegen wie viele Männer wurde im letzten Jahr eine Wegweisungsverfügung erwirkt?

55.        Gegen wie viele Frauen wurde im letzten Jahr eine Wegweisungsverfügung erwirkt?

56.        Wie viele Wegweisungsentscheidungen wurden wieder aufgehoben?

57.        Wie viele davon betrafen Frauen und wie viele betrafen Männer?

58.        Erachten Sie als österreichische Justizministerin die Vorgangsweise Menschen zu verurteilen, ohne sie zu den gegen sie gerichteten Beschuldigungen überhaupt gehört zu haben und ohne ein faires Verfahren durchzuführen als rechtsstaatlich?

59.    Empfinden Sie als österreichische Justizministerin die Verweigerung sich zu erhobenen Anschuldigungen äußern zu dürfen als legitim?