4311/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend bedenkliche Vorgehensweise der Richterin Andrea BUCHAR, Amtsleiterin des BG Purkersdorf und des Präsidenten des LG St. Pölten, Kurt Leitzenberger in einem Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen

 

Im anfragegegenständlichen Themenkomplex gibt insbesondere die Amtsführung der Richterin und Gerichtsvorsteherin Mag. Andrea BUCHAR beim BG Purkersdorf im Fall „Antonia“ Anlass zur Sorge, zumal ihr Handeln eine Häufung von Absonderlichkeiten, Amtsmissbrauch und Pflichtverletzungen befürchten lässt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

A N F R A G E

 

  1. Ist es zutreffend, dass die mj. ANTONIA H. am 21.10.2008 ins LKH Tulln eingeliefert wurde, weil sie derart starke Schmerzen im Genitalbereich hatte, dass sie weder sitzen noch stehen konnte?
  2. Ist es zutreffend, dass die Kindesmutter (Sylvia H.) bereits in der Woche davor mehrmals beim BG Purkersdorf und dem Jugendamt der BG Wien Umgebung Anzeige wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs an der mj. Antonia gegen den Kindsvater erstattete, obwohl die mj. Antonia schon seit dem 23.12.2007 ihr Besuchsrecht bei ihrem Vater nicht mehr wahrnehmen konnte/durfte?
  3. Ist es zutreffend, dass die Kindesmutter (Sylvia H.) am 17.10.2008 vor dem BG Purkersdorf aussagte, die mj. ANTONIA habe ihr (der Mutter) anvertraut, dass sie Angst vor dem Lebensgefährten der Kindesmutter (Alexander S.) habe?
  4. Hat Richterin BUCHAR das medizinische Personal des LKH Tulln zu dem Vorfall am 21.10.2008 befragt um den Tatverdacht zu klären?
  5. Welche Schritte hat das Jugendamt Wien Umgebung zum Schutze der mj. ANTONIA gesetzt?
  6. Was hat Richterin BUCHAR überhaupt jemals unternommen, um den immer wieder (vor allem von der Kindesmutter, ua.) angezeigten Missbrauchsverdacht an der mj. ANTONIA aufzuklären?
  7. Ist es zutreffend, dass der (auch im Falle der mj. ANTONIA“ verantwortliche) Primarius Dr. Hans Salzer des LKH Tulln am 18.02.2009 gegenüber der Zeitung „Bezirksblatt Tulln“ angab: „es gibt die gesetzliche Regelung, wonach man bei Verdacht auf Missbrauch im häuslichen Umfeld auf die polizeiliche Anzeige verzichte“?
  8. Welche gesetzliche Grundlage liegt dieser Äußerung zu Grunde.
  9. Wurde im gegenständlichen Fall Anzeige erstattet und wenn ja, von wem?
  10. Wie erklären Sie sich, dass niemand außer dem Vater der mj. ANTONIA Anzeige erstattete und niemand den Missbrauchsverdacht aufklären wollte?
  11. Wie erklären sie sich, dass sämtliche Anzeigen des Vaters der mj. ANTONIA mit ON 1 eingestellt bzw. sogar „abgebrochen“ wurden?
  12. Ist das mit Ihrem ganz persönlichen Bekenntnis, gerade zum Schutz mj. Kinder besonders „aktiv“ zu werden vereinbar?
  13. Was hat Richterin BUCHAR unternommen, als der Vater der mj. ANTONIA sie abermals aufforderte ihrer richterlichen Pflicht nachzukommen und den Missbrauchsverdacht an der mj. ANTONIA endlich aufzuklären?
  14. Hat der Präsident des LG St. Pölten, Kurt LEITZENBERGER am 11.02.2009 gegenüber dem Vater der mj. ANTONIA ausgesagt: „die Frage, warum ihre Tochter am 21.10.2008 wegen Schmerzen im Genitalbereich in das LKH Tulln eingeliefert worden ist, wird zu klären sein, wenn dieser Umstand auf Grund der zu fällenden Entscheidung von Relevanz ist.
  15. Welche Schritte wurden Seitens der Verantwortlichen Richterin BUCHAR und Präsident LEITZENBERGER bis zum heutigen Tage unternommen, die Ereignisse des 21.10.2008 zu klären und die mj. ANTONIA vor derartigen Übergriffen im häuslichen Umfeld der Kindesmutter zu schützen?
  16. Halten Sie es nicht für relevant zu klären, bzw. ist es keine juristisch relevante Frage, warum ein mj. Kind mit derartig starken Schmerzen im Genitalbereich ins Spital eingeliefert wird, dass es nicht mehr sitzen und nicht mehr stehen kann?
  17. Welche Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen BUCHAR und LEITZENBERGER gesetzt?