Eingelangt am 26.01.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend bedenkliche Vorgehensweise der Richterin
Andrea BUCHAR, Amtsleiterin des BG Purkersdorf und des Präsidenten des LG
St. Pölten, Kurt Leitzenberger in einem Verdachtsfall auf sexuellen
Missbrauchs einer Minderjährigen
Im anfragegegenständlichen Themenkomplex
gibt insbesondere die Amtsführung der Richterin und Gerichtsvorsteherin
Mag. Andrea BUCHAR beim BG Purkersdorf im Fall „Antonia“ Anlass zur
Sorge, zumal ihr Handeln eine Häufung von Absonderlichkeiten, Amtsmissbrauch
und Pflichtverletzungen befürchten lässt.
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
A N F R A G E
- Ist es zutreffend, dass die mj. ANTONIA H. am
21.10.2008 ins LKH Tulln eingeliefert wurde, weil sie derart starke
Schmerzen im Genitalbereich hatte, dass sie weder sitzen noch stehen
konnte?
- Ist es zutreffend, dass die Kindesmutter (Sylvia
H.) bereits in der Woche davor mehrmals beim BG Purkersdorf und dem
Jugendamt der BG Wien Umgebung Anzeige wegen des Verdachtes des sexuellen
Missbrauchs an der mj. Antonia gegen den Kindsvater erstattete, obwohl die
mj. Antonia schon seit dem 23.12.2007 ihr Besuchsrecht bei ihrem Vater
nicht mehr wahrnehmen konnte/durfte?
- Ist es zutreffend, dass die Kindesmutter (Sylvia
H.) am 17.10.2008 vor dem BG Purkersdorf aussagte, die mj. ANTONIA habe
ihr (der Mutter) anvertraut, dass sie Angst vor dem Lebensgefährten
der Kindesmutter (Alexander S.) habe?
- Hat Richterin BUCHAR das medizinische Personal
des LKH Tulln zu dem Vorfall am 21.10.2008 befragt um den Tatverdacht zu
klären?
- Welche Schritte hat das Jugendamt Wien Umgebung
zum Schutze der mj. ANTONIA gesetzt?
- Was hat Richterin BUCHAR überhaupt jemals
unternommen, um den immer wieder (vor allem von der Kindesmutter, ua.)
angezeigten Missbrauchsverdacht an der mj. ANTONIA aufzuklären?
- Ist es zutreffend, dass der (auch im Falle der
mj. ANTONIA“ verantwortliche) Primarius Dr. Hans Salzer des LKH
Tulln am 18.02.2009 gegenüber der Zeitung „Bezirksblatt
Tulln“ angab: „es gibt die gesetzliche Regelung, wonach man
bei Verdacht auf Missbrauch im häuslichen Umfeld auf die polizeiliche
Anzeige verzichte“?
- Welche gesetzliche Grundlage liegt dieser Äußerung
zu Grunde.
- Wurde im gegenständlichen Fall Anzeige
erstattet und wenn ja, von wem?
- Wie erklären Sie sich, dass niemand
außer dem Vater der mj. ANTONIA Anzeige erstattete und niemand den
Missbrauchsverdacht aufklären wollte?
- Wie erklären sie sich, dass sämtliche
Anzeigen des Vaters der mj. ANTONIA mit ON 1 eingestellt bzw. sogar
„abgebrochen“ wurden?
- Ist das mit Ihrem ganz persönlichen
Bekenntnis, gerade zum Schutz mj. Kinder besonders „aktiv“ zu
werden vereinbar?
- Was hat Richterin BUCHAR unternommen, als der
Vater der mj. ANTONIA sie abermals aufforderte ihrer richterlichen Pflicht
nachzukommen und den Missbrauchsverdacht an der mj. ANTONIA endlich
aufzuklären?
- Hat der Präsident des LG St. Pölten,
Kurt LEITZENBERGER am 11.02.2009 gegenüber dem Vater der mj. ANTONIA
ausgesagt: „die Frage, warum ihre Tochter am 21.10.2008 wegen
Schmerzen im Genitalbereich in das LKH Tulln eingeliefert worden ist, wird
zu klären sein, wenn dieser Umstand auf Grund der zu fällenden
Entscheidung von Relevanz ist.“
- Welche Schritte wurden Seitens der
Verantwortlichen Richterin BUCHAR und Präsident LEITZENBERGER bis zum
heutigen Tage unternommen, die Ereignisse des 21.10.2008 zu klären
und die mj. ANTONIA vor derartigen Übergriffen im häuslichen
Umfeld der Kindesmutter zu schützen?
- Halten Sie es nicht für relevant zu
klären, bzw. ist es keine juristisch relevante Frage, warum ein mj.
Kind mit derartig starken Schmerzen im Genitalbereich ins Spital
eingeliefert wird, dass es nicht mehr sitzen und nicht mehr stehen kann?
- Welche Maßnahmen wurden gegen die
Verantwortlichen BUCHAR und LEITZENBERGER gesetzt?