4314/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Absetzbarkeit von Spenden: Ausschluss von Organisationen, Inseratenkampagne und Anrechenbarkeit als EZA-Leistung

 

 

 

Nach jahrelangen Forderungen der Nichtregierungsorganisationen und der Grünen, die bereits im Jänner 2005 den ersten diesbezüglichen Antrag eingebracht haben,  und ebenso langem Zögern der jeweiligen Bundesregierung wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden endlich am 11. März 2009 im Nationalrat beschlossen.

 

Rückwirkend können ab 1.1. 2009 Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimme Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit sowie für die nationale und internationale Katastrophenhilfe bis max. 10 % des Jahreseinkommens (bei Privatpersonen) bzw. des Gewinns (bei Klein- und Mittelbetrieben) steuermindernd geltend gemacht werden.

 

Das Gesetz weist jedoch einige Schwächen auf: Tier- und Umweltschutzorgani­sationen sind von der Steuerabsetzbarkeit ausgeschlossen. Kleine Organisationen, die Projekte von weniger als 30.000 Euro abwickeln, werden nicht berücksichtigt. Auch ist die Verpflichtung für die spendensammelnden Organisationen, ab 2011 die Sozialversicherungsnummer der SpenderInnen an das Finanzministerium zu übermitteln, aus datenschutzrechtlichen Erwägungen bedenklich. Das Gesetz soll evaluiert werden, laut Gesetz ist die Einsetzung einer Prüfungskommission jedoch nur eine Kann-Bestimmung. Gemäß Ihren Aussagen soll die erste Evaluierung nach zwei Jahren, also 2011, stattfinden.

 

Derzeit werden über 360 Vereine auf der Liste der spendenbegünstigten Organisationen angeführt. In den Erläuterungen des Gesetzestextes wird der Steuerentgang mit 100 Millionen Euro pro Jahr angegeben, während die Interessensvertretung Österreichischer Gemeinnütziger Vereine (IÖGV) von einem Steuerausfall von max. 40 Millionen Euro pro Jahr ausgeht.


Seit Dezember 2009 hat das Finanzministerium eine Inseratenkampagne gestartet, in der Sie mit „Helfen wir gemeinsam!“ zeichnen. Diese Inseratenkampagne wurde nach der Erdbebenkatastrophe in Haiti wieder intensiviert und zwar mit dem Motto: „Je mehr Sie spenden, umso mehr bekommen Sie zurück.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wann können die Spenden von Tier- und Umweltschutzorganisationen endlich auch steuermindernd geltend gemacht werden?

 

2.      Können Vereine, deren Tätigkeitsfeld im Bereich Frieden/Sicherheit und im Bereich Menschenrechte liegt, generell in die Liste der spendenbegünstigten Organisationen aufgenommen werden?

 

3.      Wird die Evaluierung des Gesetzes, wie von Ihnen angekündigt, tatsächlich 2011 stattfinden?

 

4.      Wird für die Evaluierung eine Prüfungskommission eingesetzt?

 

5.      Wird die Gesetzesbestimmung, wonach spendensammelnde Organisationen ab 2011 die Sozialversicherungsnummer der SpenderInnen an das Finanzministerium übermitteln müssen, ebenfalls Gegenstand der Evaluierung sein?

 

6.      Wie hoch sind die Kosten für die Spendenabsetzbarkeits-Werbemaßnahmen zur Erdbebenkatastrophe in Haiti? Bitte um genaue Aufschlüsselung der Kosten nach Erstellung und Schaltung, Art der Werbemaßnahme sowie Datum der Schaltung. Bitte um Beifügung von Kopien der Werbeeinschaltungen zur Anfragebeantwortung.

 

7.      Wie hoch sind die Kosten für alle Werbemaßnahmen für die Spendenabsetzbar­keit? Bitte um genaue Aufschlüsselung der Kosten nach Erstellung und Schaltung, Art der Werbemaßnahme sowie Datum der Schaltung. Bitte um Beifügung von Kopien der Werbeeinschaltungen zur Anfragebeantwortung.

 

8.      Wie hoch schätzen Sie die Zunahme der Spenden ein, die durch diese Werbemaßnahmen hervorgerufenen wurden bzw. werden?

 

9.      In welchem Verhältnis stehen die Kosten dieser Werbemaßnahmen im Vergleich zu den zu erwartenden Spenden-Mehreinnahmen?


10. Haben Sie angesichts des enormen Mittelbedarfs in Haiti und der bescheidenen bisher zugesagten österreichischen öffentlichen Hilfsleistungen überlegt, von weiteren Spenden-Inseraten abzusehen und die eingesparten Mittel für Hilfsmaßnahmen in Haiti  zur Verfügung zu stellen?

 

11. Stimmt es, dass es Seitens des Finanzministeriums Bestrebungen gibt, das entgangene Steueraufkommen als offizielle österreichische Entwicklungsleistung in die österreichische ODA-Quote einzurechnen? Wenn ja, steht das nicht im Widerspruch zu den Richtlinien des Entwicklungskomitees der OECD (OECD DAC), die diese Einrechnung eigentlich nicht ermöglichen?