4319/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage
gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

des Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Errichtung einer Asyl - Erstaufnahmestelle Süd.

 

Laut „Krone“ vom 27. Jänner 2010 stiftet Innenministerin Maria Fekter neue Verwir-
rung um die Errichtung für ein drittes „Asyllager“: „Innenministerin Fekter, die vor ei-
nem Monat die wilde Debatte um ein drittes Asylzentrum mitten im burgenländischen
Wahlkampf losgetreten hatte, berief sich damals auf die steigende Zahl von Asylwer-
bern. Es habe vor allem aus Afghanistan und Tschetschenien einen verstärkten
Flüchtlingsstrom gegeben. Es war von rund 1400 Anträgen im Monat die Rede.
Plötzlich soll nun alles ganz anders sein. (...). Laut aktuell vorgelegten Berechnun-
gen würden bis Ende Jänner nur noch 760 Anträge auf Asyl in Österreich gestellt
werden. (...). Ein weiteres Aufnahmelager wäre dadurch bis auf weiteres nicht mehr
unbedingt notwendig. (...).“

 

Vor diesem Hintergrund erweist sich die Vorgehensweise der Frau Bundesminister
für Innere Angelegenheiten rund um die Errichtung einer „Erstaufnahmestelle Süd“
als völlig unschlüssig.

 

In einer Pressekonferenz zum Thema „Erstaufnahmestelle Süd - eine Chance für
Ihre Gemeinde“ präsentierte Bundesministerin Fekter am 24. Juni 2009 Folder und Brosch
üren für eine Ausschreibung an Gemeinden sich für die Erstaufnahmestelle
S
üd zu bewerben. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres ist zu le-
sen: (...)Das Innenministerium beschreitet bei der Standortsuche einen neuen
Weg. In einem objektiven und transparenten Vorgang werden Gemeinden eingela-
den mit dem BM.I Kontakt aufzunehmen, wenn sie sich f
ür die Errichtung der EAST
in ihrem Gemeindegebiet interessieren“, pr
äzisierte die Ministerin. (...)“.

Es wird mit der wirtschaftlichen Umwegrentabilität solch einer Erstaufnahmestelle
sowie einem Mehr an Sicherheit und der Sicherung des Schulstandortes geworben.

Die Bürgermeister der Kärntner Gemeinden Neuhaus und Bad Eisenkappel zeigten
Anfang Juli 2009 Interesse an der Erstaufnahmestelle, wurden jedoch von den jewei-
ligen Gemeinder
äten und Bürgen sofort wieder auf den Boden der Realität geholt
und das Interesse wieder verneint. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese
Erfahrungen mit der direkten Demokratie die Frau Bundesminister dazu bewogen
haben, die Realisierung des Projektes intransparent und ohne B
ürgerbeteiligung
durchdr
ücken zu wollen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Eberau beschließt in seiner Sitzung 25. September
2009 eine Verordnung mit der der digitale Flächenwidmungsplan geändert wird.

Die Bürger von Eberau werden durch die Gemeindenachrichten, Jahrgang: 19, Aus-
gabe: 30.09.2009, informiert:

 

Informationen über die letzten Gemeinderatssitzungen

Gemeinderatssitzung vom 25.09.2009:

Die 4. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes wurde einstimmig genehmigt.

Wesentliche Änderungen betreffen:

-  Kinder- und Wassererlebniswelt Gaas/Moschendorf

-  Hundesportplatz, Tourismusprojekt und Bauland-Erweiterung in Kroatisch
Ehrensdorf

-  Rastplatz an der Weinstraße Kulm (Nähe Holzlagerplatz)

-  Bauland-Mischgebiet“ - Widmung am Grenzübergang Eberau-Szentpeterfa

-  Bauland-Wohngebiet“ - Erweiterung in Eberau (Dammgasse)

-   Bauland-Mischgebiet“ - Widmungen in Kulm im Bereich Ziegelofen und Meierhof“
(...)“.

 

 

Von Abg. Ing. Norbert Hofer, FPÖ, wurde am 22. Oktober 2009
an Bundesministerin Dr. Fekter die parlamentarische Anfrage 3437/J, XXIV. GP, be-
treffend „geplantes Asylzentrum in Pinkafeld“ eingebracht.

Folgende Fragen wurden gestellt:

1.  Ist für Sie der Standort Pinkafeld zur Errichtung eines Erstaufnahmezentrums
für Asylwerber von Interesse?

2.            Haben Sie bereits Gespräche wegen des Standortes Pinkafeld geführt?

3.            Wenn ja, mit wem?

4.            Wie viele Asylwerber können am Standort Pinkafeld, Turba-Kaserne
untergebracht werden?

5.            Welche Adaptierungsmaßnahmen in die Infrastruktur wären notwendig?

6.            Welche Kosten sind damit verbunden?

7.            In welcher Form wollen Sie im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen
Erstaufnahmezentrums mit der Bevölkerung in einen Dialog eintreten?

Die Antwort der Bundesministerin für Inneres datiert vom 22.12.2009. An diesem Tag
beantwortete die Bundesministerin für Inneres Dr. Fekter die parlamentarische An-
frage 3437/J,
XXIV. GP, von Abg. Ing. Norbert Hofer betreffend geplantes Asylzent-
rum in Pinkafeld in der Anfragebeantwortung 3471/AB,
XXIV. GP, mit folgenden Wor-
ten:

Die Frist für Gemeinden, ihr Interesse an einer Erstaufnahmestelle zu bekunden,
endete am 1. September 2009. Bis dahin hatten alle Gemeinden der Bundesl
änder
Burgenland, K
ärnten und Steiermark die Möglichkeit, ihr Interesse beim Bundesmi-
nisterium f
ür Inneres bekannt zu geben beziehungsweise ihr bereits bekundetes Inte-
resse zu widerrufen. Im Zuge dieser Interessentensuche zur EAST Süd haben aus
allen drei in Frage kommenden Bundesländern jeweils mehrere Gemeinden mit dem
Bundesministerium für Inneres Kontakt aufgenommen und ihr grundsätzliches Inte-
resse an der Errichtung der neuen Erstaufnahmestelle
- zumeist bereits mit Bezug
auf konkrete Grundst
ücke - bekundet.

Auf Wunsch der Gemeindevertreter wurde mit allen Gemeinden bis zur endgültigen
Entscheidung Vertraulichkeit vereinbart. Aus diesen Gr
ünden wird um Verständnis
gebeten, dass von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen Abstand ge-
nommen wird.

 

Im Burgenland beschließt der Landtag am 29. Oktober 2009 eine Novelle zum Rau-
mordnungsgesetz, mit der zuk
ünftig der Bau einer Erstaufnahmestelle im Burgenland

verhindert werden kann. Die ÖVP stellte einen Vertagungsantrag. In Kraft trat das
Gesetz am 1.1. 2010. Am 24. November beschlie
ßt die Burgenländische Landesre-
gierung die Genehmigung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde
Eberau vom 25. September 2009 mit der der digitale Fl
ächenwidmungsplan geändert
wird (GNr. 84/1, 84/2, 84/3, KG Kulm, in Bauland - gemischtes Baugebiet“).

Im burgenländischen Raumplanungsgesetz heißt es in § 14, Abs. 3 lit. f:
„Als gemischte Baugebiete sind solche Fl
ächen vorzusehen, auf denen Wohngebäu-
de samt den dazugehörigen Nebenanlagen und sonstige Gebäude und Betriebsan-
lagen, die
überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen
der Bev
ölkerung dienen und keine das örtlich zumutbare Maß übersteigende Ge-
f
ährdung oder Belästigung der Nachbarn oder eine übermäßige Belastung des Stra-
ßenverkehrs verursachen, errichtet werden dürfen.“

Das Grundstück wurde laut Medienberichten von Betriebsgebiet“ auf „Bau-
land/Mischgebiet“ umgewidmet. Nun soll daraus wieder ein Betriebsgebiet werden.
Der Raumplanungsbeirat hat damit auf die nach eigenen Aussagen fragw
ürdige Vor-
gangsweise reagiert.

Burgenland-ORF.at berichtete am 7.1.2010 folgendes:

Der Bürgermeister habe wider besseres Wissen nicht nur den Gemeinderat, son-
dern auch die Abteilung Raumordnung in der Landesregierung nicht informiert, wel-
che Bautätigkeit eigentlich auf dem betreffenden Areal geplant gewesen sei. Dem
zust
ändigen Sachbearbeiter in der Raumordnungsabteilung sei zudem noch erklärt
worden, man wolle Wohnungen bauen.“

 

Am 2.12.2009 wurden zwei Kaufverträge für drei Grundstücke 84/1 (EZ 564 GB
31026), 84/2 (EZ 565 GB 31026), und 84/3 (EZ 571 GB 31026) in Eberau/Kulm vom
K
äufer Christian Herbert Hochreiter unterzeichnet. Die Verkäufer der Grundstücke
84/1 und 84/2 unterzeichneten ebenfalls am 2.12.2009 den Kaufvertrag. Die Verk
äu-
fer des Grundstückes 84/3 unterzeichneten den zweiten Kaufvertrag erst am
3.12.2009. Alle Grundst
ücke waren zum Zeitpunkt des Kaufes an unterschiedliche
Personen verpachtet. Hochreiter zahlt f
ür alle drei Grundstücke knapp 180.000,- .

Der Bürgermeister von Eberau Strobl stellte schon am 2.12.2009 zwei Amtsbestäti-
gungen, eine f
ür die Grundstücke 84/1 und 84/2 sowie eine für das Grundstück 84/3,
mit Unterschrift und Siegel aus, dass die Grundstücke weder land- noch forstwirt-
schaftlich genutzt werden und im Fl
ächenwidmungsplan als Bauland-Mischgebiet
ausgewiesen sind.

Noch am selben Tag wurde das Bauansuchen für eine Erstaufnahmestelle mit den
erforderlichen Unterlagen bei der zust
ändigen Behörde in Eberau abgegeben, um
eine Baubewilligung zu bekommen.

Das Landesamtsblatt mit der Genehmigung der Verordnung des Gemeinderates der
Gemeinde Eberau vom 25. September 2009 mit der der digitale Fl
ächenwidmungs-
plan geändert wird (GNr. 84/1, 84/2, 84/3, KG Kulm, in Bauland - gemischtes Bau-
gebiet“), wird durch die Burgenl
ändische Landesregierung am 4. Dezember 2009
ausgegeben und versandt.

 

Obgleich das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland
(Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990) besagt, dass die verbindliche Kraft von Verlaut-
barungen nach Ablauf des Tages an dem das St
ück des Landesgesetzblattes oder
Landesamtsblattes das die Verlautbarung enth
ält, herausgegeben und versendet
wird eintritt, stellt der
ÖVP-Bürgermeister von Eberau Strobl schon am 2.12.2009,
also noch vor der Kundmachung am 4.12.2009 im Landesamtsblatt, eine Amtsbest
ä-
tigung über eine Widmung der Grundstücke als Bauland-Mischgebiet aus. Die – mitt-
lerweile von der BH G
üssing kassierte - Baubewilligung stellt er am 18. Dezember
2009 aus.

Hochreiter vertritt laut News“ das Bau-und Architekturbüro Hauswirth und Partner“
und die Ziviltechnikerfirma
Marius Consulting“. Angeblich gibt es keine Stellungnah-
men von Anrainern.
ÖVP-Bürgermeister Strobl informiert die Gemeinderäte, welche
aber noch zum Stillschweigen verpflichtet werden.

Am 19. Dezember 2009 präsentierte Bundesministerin Fekter Eberau als Standort für
die Erstaufnahmestelle Süd: Der Bürgermeister hat den Baubescheid bereits aus-gestellt, wodurch man nicht mehr vom neuen Raumordnungsgesetz betroffen ist“.
(...). „Wir waren schneller als die Verhinderer“, frohlockte Fekter.“
So berichtete die
Kleine Zeitung“ vom 10. Jänner 2010.

Unmittelbar darauf regte sich Widerstand sich in Eberau. Die Kronenzeitung vom
20.12.2009 berichtete, dass der Ortsvorsteher von Kulm, der
ÖVP-Gemeinderat
Laky, zur
ückgetreten sei, da ihm angeblich gesagt wurde, dass auf diesem Grund-
stück Wohnungen entstehen sollen: Ich wurde getäuscht.“

In weiterer Folge kündigt der Bürgermeister von Eberau eine Volksbefragung über
die Erstaufnahmestelle an. Am 21. M
ärz soll eine Volksbefragung in den drei Bezir-
ken G
üssing, Oberwart und Jennersdorf zur Erstaufnahmestelle Eberau stattfinden.

Am 22.12.2009 zitierte die Kronenzeitung weitere ÖVP-Gemeinderäte:
(...)“Die Vorgangsweise ist nicht einzusehen, es hat seitens des B
ürgermeisters kei-
ne Information zu dem Ganzen gegeben, wir wurden vor vollendete Tatsachen ge-
stellt. Das ist nicht akzeptabel und in keinster Weise zu entschuldigen“, meinte etwa
der
ÖVP-Gemeinderat Franz Schreiner. Auch sein Kollege Alfred Ranftl hält die Vor-
gangsweise „natürlich nicht für in Ordnung“. (...)

Stefan Bock von der ÖVP legte sein Mandat nach der „Überrumpelungsaktion“ durch
Strobl zur
ück: „Wir haben im Gemeinderat am Freitag davon erfahren und dann eine
Maulkorbpflicht bekommen. (...)

 


Burgenland-orf.at vom 22.12.2009 berichtete über einen weiteren ÖVP-Gemeinderat:
(...) Vom Bürgermeister sei er enttäuscht. Dieser habe den Gemeinderat hintergan-
gen und sei sich offenbar seines Handelns nicht bewusst gewesen, kritisiert Temmel
seinen Parteifreund Strobl. (...)“

In der Gemeinderatssitzung vom 31. Dezember 2009 wurde vom Gemeinderat von
Eberau einstimmig die Erstaufnahmestelle Eberau abgelehnt.

Der Klubobmann der ÖVP erklärte im Ö1 Mittagsjournal vom 05.01.2010 folgendes:

Webhofer Klaus (ORF):

Herr Kopf, zwei Themen, die seit Wochen die Schlagzeilen dominieren und natürlich
auch die
ÖVP stark betreffen: Hypo-Bank und Eberau. Beim Asylerstaufnahmezent-
rum hat die Innenministerin weder die lokale Politik noch die Kollegen Regierungs-
mitglieder und schon gar nicht die Bev
ölkerung in ihre Pläne eingeweiht. Macht man
so Politik?

Kopf Karlheinz (ÖVP)

Das ganze Thema zeigt eine riesen Problematik auf. Wir haben eine menschenrecht-
liche Verpflichtung, eine v
ölkerrechtliche Verpflichtung mit der Aufnahme von Asylan-
ten zu erfüllen. Und das Verhalten der Politiker - ob das der Herr Bundeskanzler ist,
ob das der Herr Landeshauptmann des Burgenlandes ist oder auch zum Beispiel der
aus dem Burgenland stammende Verteidigungsminister- zeigt ja eigentlich, dass
man offenbar anders nicht mehr zu Genehmigungen kommen kann, weil sofort alle
im Floriani-Prinzip agieren und schreien, nicht bei uns, z
ünde das Haus des Nach-
barn an und zeigen in diesem Fall nach K
ärnten.

Webhofer Klaus (ORF)

Muss man dann Geheimpolitik betreiben? Ist das nicht ein ungeschicktes Vorgehen?

Kopf Karlheinz (ÖVP)

Ungeschickt ist es nicht, weil in Wahrheit das Verhalten der genannten Personen der
Ministerin ja Recht gibt. Sie hat offenbar es so eingesch
ätzt, dass sie sonst zu keiner
gültigen Baugenehmigung dort kommen wird (...)“.

Die SPÖ erklärte am 7. Jänner 2010 das Ergebnis der Volksbefragung zur Erstauf-
nahmestelle in Eberau als bindend anerkennen zu wollen. Die
ÖVP, vor allem Vize-
kanzler Pröll, sieht keine Notwendigkeit für eine Volksbefragung.

Im Zeit im Bild 2 Interview vom 07.01.2010 mit Marie-Claire Zimmermann
Sagte Pr
öll folgendes:

(...) Weil ich sage, wir sind gewählt um zu entscheiden und nicht um ständig mit
Volksabstimmungen, Volksbefragungen zu liebäugeln. (...) Okay, jetzt Vorort, dort,
Burgenland hat sich entschieden Volksbefragung zu machen, auch die Gemeinde
selbst. Sie werden das dann zu bewerten haben. Aber das darf nicht zum Mittel der
Politik generell werden. (...)“.

Die Tiroler Tageszeitung am Sonntag“ Nr. 9 vom 10.01.2010 berichtete folgendes:
(...) H. ist aber ohnehin nur ein Treuhänder - und zwar für den „Wiener Stadterweite-
rungsfonds. Als Relikt der Monarchie wird dieser Fonds vom Innenministerium ver-waltet. 1857 gegr
ündet, um den Ausbau der Wiener Ringstraße voranzutreiben, ver-
f
ügt die Einrichtung heute kaum mehr über Immobilienbesitz. Der Fonds wurde für
den Grundst
ückskauf ausgewählt, weil das Innenministerium selbst nicht als Käufer
auftreten kann. H. als Treuh
änder diente der Verschleierung, ließ Fekter die Aktion
Eberau doch unter strengster Geheimhaltung vorbereiten.

H. hat als Architekt das Projekt auch geplant. Die Vergabe an ihn sei freihändig,
ohne Ausschreibung erfolgt, so Fekters Sprecher zur TT. Dies entspreche allen Vor-
schriften, liege der Auftragswert doch unter der Schwelle von 100.000 Euro. Der ei-
gentliche Bau solle sp
äter dann von der Bundesimmobiliengesellschaft durchgeführt
werden - mit allen Ausschreibungen. Im Dezember musste aber alles schnell gehen,

um dem Inkrafttreten eines Landesgesetzes zuvorzukommen, das ein Asylzentrum
verhindern soll. (...)“.

Die Zeitung Die Presse am Sonntag“ vom 10.01.2010 berichtete über ein Interview
mit Bundesminister Darabos:

War es der falsche Ort oder die falsche Vorgangsweise?

Beides war falsch. Zur Vorgangsweise: Ich bin der sogenannte Spiegelminister. Wir
haben uns darauf geeinigt, dass wir wichtige Vorhaben abgleichen. Das ist in diesem
Fall nicht passiert. Ich bin erst nach dem R
ückflug vom Truppenbesuch in Bosnien
verst
ändigt worden, da war die Entscheidung bereits getroffen.

Also nicht nur die Bevölkerung ist übergangen worden, sondern auch der Koalitions-
partner.

So kann man das sagen. Es ist nicht verpflichtend, das Spiegelressort einzubinden,
aber es w
äre sinnvoll gewesen. Ich hätte der Frau Innenminister schon damals sa-
gen k
önnen, dass dies sicherlich kein glücklicher Standort ist. Neben dem Kollegen
Berlakovich bin ich wahrscheinlich der Einzige, der die Gemeinde auch kennt“.

Am 12.12.2009 berichtete die Zeitung Die Presse“, dass sich Bundesministerin Fek-
ter und Bundesminister Darabos geeinigt h
ätten, die Suche nach einem Standort für
eine Erstaufnahmestelle neu zu beginnen. Bis Ende Jänner sollen Ergebnisse und Lösungen vorliegen. Vizekanzler Pröll hält nach wie vor den Standort Eberau für eine
mögliche Lösung.

In diesem Zusammenhang ergeht an die Bundesministerin für Inneres folgende

Dringliche Anfrage

1.  Ist es richtig, dass die Errichtung einer dritten Erstaufnahmestelle für Asylan- ten im Süden Österreichs“ im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart ist?

2.            Erachten Sie die Errichtung einer weiteren Erstaufnahmestelle für erforder- lich?

3.            Welche Bundesländer kommen für Sie für die Errichtung einer solchen Erst- aufnahmestelle in Betracht?

4.            Wann haben Sie sich für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle in Eberau entschieden?

5.            Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde diese Entscheidung getroffen?

6.            Wurde der Bürgermeister der Gemeinde Eberau in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn ja, wann?

7.            Wurden der Gemeindevorstand und der Gemeinderat der Gemeinde Eberau eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

8.            Wurde der Bezirkshauptmann in Güssing in die Entscheidungsfindung einge- bunden? Wenn nein, warum nicht?

9.            Wurde der Landeshauptmann des Burgenlandes in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

10. Wurden andere Mitglieder oder Dienststellen der Burgenländischen Landesre- gierung in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

11. Wurde ihr Koalitionspartner in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

12. Wurde der Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einbezogen? Wenn nein, warum nicht?

13. Warum haben Sie den angenommenen Entschließungsantrag des Nationalra- tes vom 12. März 2009, wonach bei der Errichtung des Kompetenzzentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Errich-tung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie der Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzu- binden sind, missachtet?

14. Welche Gemeinden haben sich für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle beworben?

15. Wurden die Bürger in den Gemeinden, welche sich für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle beworben haben, über diese Bewerbung informiert?

16. Welche Gründe sprachen gegen die anderen Gemeinden, vor allem gegen je- ne vier Gemeinden aus der Steiermark, welche sich um die Erstaufnahmestel- le beworben haben?

17. Wer außer Ihnen war an den Verhandlungen und Besprechungen für das Pro- jekt Erstaufnahmestelle Süd in Eberau beteiligt?

18. Zu welchen Konditionen, bzw. unter welchen rechtlichen Rahmenbedingun- gen sollte die Nutzung der, für die Erstaufnahmestelle vorgesehenen Liegen- schaften in Eberau erfolgen?

19. Welche Firma wurde mit der Planung des Projekts Erstaufnahmestelle Süd -Eberau, mit dem Kauf der Grundstücke und der gesamten Abwicklung des Projekts Erstaufnahmestelle Süd - Eberau beauftragt?

20. Warum wurde zum Kauf der Grundstücke ein Strohmann“ herangezogen?

21. Warum hat Herr Hochreiter als Treuhänder für den Wiener Stadterweiterungs-fonds“ die Grundstücke erworben?

22. Warum hat es bei diesem Projekt keine Ausschreibung und kein Vergabever- fahren nach dem Bundesvergabegesetz gegeben?

23. Warum wurden von Herrn Hochreiter die notwendigen Unterlagen für die Bau- genehmigung eingereicht, wenn der eigentliche Bau später von der Bundes- immobiliengesellschaft durchgeführt hätte werden sollen?

24. Um welchen Preis hätte der Bund/die Bundesimmobiliengesellschaft diese Grundstücke vom Eigentümer kaufen oder pachten sollen?

25. Werden Sie das Ergebnis der Volksbefragung im Burgenland zur Erstaufnah- mestelle als bindend betrachten?

26. Welche Gemeinden und Liegenschaften kommen nach Ihrer neuerlichen Su-che nach einem Standort für eine Erstaufnahmestelle Süd, welche bis Ende Jänner Ergebnisse bringen sollte, in Betracht?

27. Halten Sie eine Volksbefragung zur Einrichtung einer Erstaufnahmestelle in solchen Gemeinden für angebracht?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.