4327/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Stabilität und Vertrauenswürdigkeit von Banken der Primary-Dealer-Group am Beispiel der ÖVAG

 

Entsprechend der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 1130/J, GP XXIV, ist die UBS AG ein Bestandteil der Primary-Dealer-Group. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ist bemüht über diese Gruppe von unterschiedlichen Banken Anleihen, Geldmarktpapiere und Darlehen in heimischer und fremder Währung zu akzeptablen Konditionen auf den Finanzmärkten aufzunehmen. Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen, sowie diverse Skandale lassen an der Vertrauenswürdigkeit einiger dieser Institute jedoch starke und wohl auch berechtigte Zweifel aufkommen.

 

In der Finanzbranche wurde bereits ein Verkauf wesentlicher Teile der ÖVAG an Raiffeisen ventiliert. In einem Brief an den Herrn Finanzminister, von den FIMBAG-Chefs Klaus Liebscher und Adolf Wala unterschrieben, wird im Fall der Volksbank AG die Hereinnahme eines strategischen Partners angeregt, der gleichzeitig als Finanzinvestor agiert. In ihrem Schreiben an Pröll haben die FIMBAG-Chefs auch bei der Volksbank AG eine aktive Einbindung der Republik nicht ausgeschlossen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Ist die ÖVAG bis dato Mitglied der Primary-Dealer-Group?

 

2.     Haben Sie vor, die Bank daraus zu entfernen?

 

3.     Wenn ja, wann und wie soll dies konkret von statten gehen?

 

4.     Wenn nicht, wie begründen Sie ihr Vertrauen in die Stabilität dieser Bank?

 

5.     Welches Kreditvolumen wurde seit dem 1.1.2007 über die ÖVAG aufgenommen?

 

6.     Welches Volumen hatten die jeweiligen Tranchen?

 

7.     Wann wurden die jeweiligen Finanzierungen genau vorgenommen und welcher Zinssatz ist für diese jeweils zu entrichten?

 

8.     Wie hoch war der jeweilige Euribor?

 

9.     Könnte die Bank im Fall eines etwaigen Zusammenbruchs der Republik Österreich ihre Kredite fällig stellen?

 

10. Wenn ja, wie hoch könnte die Summe sein?

 

11. Wenn nein, welche rechtlich verbindlichen Vereinbarungen würden die ÖVAG daran hindern?

 

12. Können Sie garantieren, dass im Falle eines etwaigen Zusammenbruchs kein Schaden für die Republik Österreich entsteht?

 

13. Wenn ja, wie?

 

14. Wenn nein, wie gedenken Sie den potentiellen Schaden zu minimieren?