4333/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner
und Kollegen
an die Bundesministein für Inneres
betreffend unzureichende Anfragebeantwortung (3715 AB)
In Ihrer Anfragebeantwortung (3715 AB) beantworteten Sie die Frage: „Welche Standpunkte werden Sie im Gespräch mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst diskutieren?“ (3745 J) folgendermaßen: „Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.“
Diese Antwort entspricht nicht der Fragestellung.
Die Errichtung einer Interventionsstelle für Opfer von Zwangsverheiratungen ist im Regierungsprogramm verankert und wurde bereits mehrmals von Bundesministerin Heinisch-Hosek gefordert. Bereits im April 2009 kündigte sie an, diesbezüglich Gespräche mit der Bundesministerin für Inneres führen zu wollen, da, nach dem Gewaltschutzgesetz eine 50-Prozent-Kofinanzierung des Innenministeriums vorgesehen sei. Erst im Oktober 2009 (21.10.2009, „presse“ u.a.) war in diversen Medien zu lesen, dass Bundesministerin Heinisch-Hosek diesbezügliche Gespräche mit der Bundesministerin für Inneres intensivieren wolle.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: