4333/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner

und Kollegen

an die Bundesministein für Inneres

betreffend unzureichende Anfragebeantwortung (3715 AB)

 

In Ihrer Anfragebeantwortung (3715 AB) beantworteten Sie die Frage: „Welche Standpunkte werden Sie im Gespräch mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst diskutieren?“ (3745 J) folgendermaßen: „Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.“

 

Diese Antwort entspricht nicht der Fragestellung.

 

Die Errichtung einer Interventionsstelle für Opfer von Zwangsverheiratungen ist im Regierungsprogramm verankert und wurde bereits mehrmals von Bundesministerin Heinisch-Hosek gefordert. Bereits im April 2009 kündigte sie an, diesbezüglich Gespräche mit der Bundesministerin für Inneres führen zu wollen, da, nach dem Gewaltschutzgesetz eine 50-Prozent-Kofinanzierung des Innenministeriums vorgesehen sei. Erst im Oktober 2009 (21.10.2009, „presse“ u.a.) war in diversen Medien zu lesen, dass Bundesministerin Heinisch-Hosek diesbezügliche Gespräche mit der Bundesministerin für Inneres intensivieren wolle.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie oft haben Sie mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Gespräche über eine Finanzierung von Interventionsstellen für von Zwangsheirat Betroffene geführt? (Bitte detaillierte Angabe von Datum)

 

  1. Falls noch keine diesbezüglichen Gespräche stattgefunden haben, warum nicht?

 

  1. Sind weitere Gespräche geplant? Wenn ja, wann?

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche?