4336/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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A N F R A G E

 

 

Der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend unzulässiger Beeinflussung der Staatsanwaltschaft durch Heeresmitarbeiter

 

 

Aus einem internen Dokument des Heeresabwehramtes (HAA) vom Frühjahr des vergangenen Jahres geht hervor, dass der referierende Beamte des Heeresabwehramtes Mag. Peter D. bei einer Besprechung zur Einbringung einer Strafanzeige gegen einen früheren Mitarbeiter des HAA anregte, die Strafanzeige bemerkenswerter Weise nicht bei der örtlich und sachlich zuständigen Staatsanwaltschaft des behaupteten Tatortes, sondern bei der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Eisenstadt einbringen zu wollen. Als Anknüpfung für diese willkürliche Befassung einer örtlich unzuständigen Staatsanwaltschaft hat der genannte Beamte in seinen Ausführungen den Umstand eines Zweitwohnsitzes des beschuldigten früheren Mitarbeiters des HAA genannt. Wörtlich heißt es in diesen Ausführungen:

„Daraus ergibt sich, dass es rechtlich durchaus zulässig erscheint gegenständliche Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Eisenstadt einzubringen. Dies wird in diesem Zusammenhang in sofern als vorteilhaft beurteilt, da die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auch die Berufungsverhandlung im von F. angestrengten Privatanklageverfahren verhandelt, also mit der Causa im Grundsätzlichen befasst ist.“

 

Diese bemerkenswerten Bemühungen, durch das HAA willkürlich eine örtlich unzuständige Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige gegen einen früheren Mitarbeiter zu befassen, gewinnt vor dem Hintergrund Brisanz, dass es seit Jahren Einladungen des HAA zu verschiedenen Kursen und Veranstaltungen gibt. So liegen im HAA Einladungen an Staatsanwälte auf, welche in den Jahren ab 2004 zu „Schleuderkursen“ in das Fahrtechnikzentrum Teesdorf eingeladen wurden. Die Kosten für die Anmietung der KFZ für die Schleuderkurse, für die Ausbildner, für die Reservierung des Fahrtechnikzentrums, für die Planung der Kurse, etc wurden nicht von den eingeladenen Staatsanwälten privat beglichen.

 

Im Anschluss an diese „Schleuderkurse“ wurden die teilnehmenden Staatsanwälte zu Abendessen in Restaurants in der Nähe eingeladen. Auch die diesbezüglichen Kosten wurden nicht von den Staatsanwälten getragen. Die Kostenaufstellungen und Abrechnungen der jeweiligen durchführenden Abteilungen des HAA wurden vom Amtsleiter genehmigt und gegengezeichnet. Es ist daher davon auszugehen, dass die gesamten Kosten vom HAA bezahlt wurden.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher folgende

 

A N F R A G E

 

1.)        Welche Staatsanwälte haben in den Jahren 2004 bis 2009 an Veranstaltungen des      HAA, insbesondere an sogenannten „Schleuderkursen“ im Fahrtechnikzentrum            Teesdorf oder an anderen Lokalitäten, teilgenommen?

 

2.)        Welche Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Eisenstadt haben an solchen Veranstaltungen teilgenommen?

 

3.)        Wurden von den Teilnehmern dem BMLV die angefallenen Kosten ersetzt?

            Wenn ja – wann und in welcher Höhe?

 

4.)        Welche Strafverfahren wurden vom HAA gegen frühere oder nach wie vor im Dienst befindliche Mitarbeiter des HAA in Ihrem Resortbereich angestrengt?

 

5.)        Sind bei diesen Verfahren Staatsanwälte tätig gewesen, welche auf den           Einladungslisten des HAA aufscheinen?

            Wenn ja – welche Staatsanwälte waren dies?

 

6.)        Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass die Einladungen des HAA auf die vom HAA    angestrengten Strafverfahren von Einfluss waren?

            Wenn ja – Welche Erkenntnisse haben Sie hierüber?

 

7.)        Ist es in Ihrem Resortbereich üblich, dass Staatsanwälte von anderen Resorts zu          Gratisveranstaltungen, insbesondere „Schleuderkursen“ etc… ,und zu im Anschluss    daran  stattfindenden Abendveranstaltungen freigehalten werden?

 

8.)        Was werden Sie dagegen unternehmen, dass durch derartige „Anfütterungs-“              Versuche unzulässiger Einfluss auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft versucht wird?

 

9.)        Wie werden Sie die unvoreingenommene Behandlung von Strafanzeigen des HAA      sicherstellen?