4337/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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A N F R A G E

 

 

Der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fahrpreistäuschung der Kunden beim Bahnhof Krems

 

In der Ausgabe der Tageszeitung „Kurier“, Lokalteil der Bundeslandes Niederösterreich, vom 9. Dezember 2009, wird unter dem Titel „Das grenzt ja direkt an Betrug“ über folgenden Sachverhalt berichtet:

 

Beim ÖBB Ticketautomaten im Bahnhof Krems ist die Lösung von Bahntickets für die Strecke Krems – St. Pölten durch Eingabe an einem Fahrscheinautomaten möglich. Wer jedoch die Strecke Krems – St. Pölten eingibt bekommt automatisch einen Fahrschein für eine Fahrt über Wien (!). Dieses Ticket wird zum doppelten Preis einer direkten Fahrt von Krems nach St. Pölten ausgedruckt. Die direkte Fahrt kostet nur € 7,20. Das Umwegticket über Wien kostet allerdings € 14,40. Der Ticketautomat ist so programmiert, dass der Bildschirm vor dem Angebot der direkten Streckenführung stets die Strecke über Wien „kleingedruckt“ anzeigt. Kein Bahnkunde rechnet daher damit, dass ihm eine Streckenvariante von Krems nach St. Pölten mit einem Umweg über Wien angeboten und verrechnet wird. Ein Hinweis auf dem Automaten, der auf diesen Umweg verweist, ist von keiner Testperson bemerkt worden.

 

Dieses Angebot des ÖBB Ticketautomaten beim Bahnhof Krems indiziert ein vorsätzlich betrügerisches Verhalten. Während beispielsweise jeder Taxilenker verpflichtet ist, jedenfalls die kürzeste und preisgünstigste Strecke eines Fahrzielwunsches seinem Kunden anzubieten, bieten die ÖBB im konkreten Fall zunächst eine Umwegvariante zum doppelten Fahrpreis an.

 

 

 


Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher folgende

 

A N F R A G E

 

1.)        Wurde Ihnen der in der zitierten Ausgabe des Kurier von 9. Dezember 2009   berichtete Sachverhalt zur Kenntnis gebracht?

 

            Wenn ja, welche Vernalassungen haben Sie hierauf getroffen?

 

2.)        Wer ist für das gezielt irreführende Angebot einer Umwegstreckenführung zum            doppelten Preis bei den ÖBB verantwortlich?

 

3.)        Wurde wegen des Verdachtes des vorsätzlichen und gewerbsmäßigen Betruges gegen            die Verantwortlichen der ÖBB Strafanzeigen eingebracht?

 

            Wenn nein, warum nicht?

 

4.)        Welche Veranlassungen haben Sie getroffen, das gezielt irreführende und         betrügerische Erstangebot der Streckenverrechnung Krems – Wien – St. Pölten         abzustellen?

 

5.)        Haben Sie Kenntnis von ähnlichen, betrügerischen und gezielt irreführenden     Streckenführungsangeboten, welche für die Bahnkunden zu unnötig überhöhten        Tarifabrechnungen führen?

 

            Wenn ja, welche Streckenführungen betrifft dies?