4338/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE

 

 

 

Der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafanzeige gegen VSSTÖ wegen Papsthetze

 

In der Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ vom Freitag, den 15. Mai 2009, wurde auf Seite 4 in der Abteilung „Inland“ ein Bericht über den ÖH - Wahlkampf unter dem Titel „Ein Affe im Papstgewand: Wahlkampf mit allen Mitteln“ abgedruckt. Aus dem Artikel geht hervor, dass der Verband Sozialistischer StundentInnen Österreichs, im folgenden VSSTÖ, ein Pamphlet verteilt hat, in welchem der Papst in einem Spiegelbild als Affe dargestellt wird. In einer Kommentarspalte neben dem Bericht unter dem Titel „Die Hetze der SPÖ – Studenten“ bringt der Presse Redakteur Erich Witzmann seine Empörung über das Pamphlet des VSSTÖ zum Ausdruck. Er verweist in diesem Kommentar auf die Strafbarkeit gem. § 188 StGB.

 

Gem.§ 188 StGB ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 380 Tagessätzen zu bestrafen, wer öffentlich eine Person, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche bildet, unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen.

 

Der Papst ist als Oberhaupt der römisch – katholischen Kirche und als „Vikar Christi“ eine Person der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche, nämlich der römisch-katholischen Kirche. Die Darstellung des Papstes als Affe ist zweifelsfrei dazu geeignet, diesesKirchenoberhaupt zu verspotten oder herabzuwürdigen. Das inkriminierte Verhalten ruft berechtigtes Ärgernis, insbesondere bei den Gläubigen der römisch–katholischen Kirche hervor. Der Kontext der Darstellung des Papstes in dem beschriebenen Pamphlet des VSSTÖ überschreitet deutlich den Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung.

 

Für das Pamphlet verantwortlich ist nach diesem „Presse“ – Bericht der Verband sozialistischer StudentInnen Österreichs, der seinen Sitz im 1050 Wien, Amtshausgasse 4, hat. Aus dem Pamphlet geht hervor, dass der VSSTÖ presserechtlich für den Inhalt verantwortlich ist.

Der Sachverhalt wurde mit Telefax vom 26. Juni 2009 der Staatsanwaltschaft Wien mit dem Ersuchen um Prüfung des strafrechtlich relevanten Sachverhaltes und um Verfolgung übermittelt.

 

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher folgende

 

A N F R A G E

 

1.)        Wie bewerten Sie als Bundesministerin für Justiz und als Strafrichterin das angezeigte   Verhalten vor dem Hintergrund des Tatbestandes des § 188 StGB?

 

2.)        Welche Verfahrensschritte hat die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Verantwortlichen des VSSTÖ oder gegen andere Täter wegen des           beschriebenen und angezeigten Sachverhaltes unternommen?

 

3.)        Was werden Sie unternehmen, um eine erforderliche Strafverfolgung der namentlich    bekannten Täter, wegen der Verwirklichung des Tatbestandes des § 188 StGB durch         die Staatsanwaltschaft Wien sicherzustellen?

 

4.)        Wie schätzen Sie das Einschreiten der Staatsanwaltschaft ein, wenn statt der   Verunglimpfung des Oberhauptes der röm.-kath. Kirche eine Persönlichkeit der        Verehrung der islamischen oder der jüdischen Glaubensgemeinschaft in vergleichbarer Weise herabgewürdigt oder verspottet worden wäre?