4340/J XXIV. GP
Eingelangt am
29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2009“
Mit der AB
1191/XXIV.GP vom 05.05.2009 wurden die Fragen der Abg. Maier und
GenossInnen
zur Anfrage „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr
2008“
beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen
und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
e-cards wurden bis 31 .Dezember 2009 gegenüber der Polizei beziehungsweise
den
Sicherheitsbehörden
als gestohlen gemeldet?
2.
Wie teilen sich diese Diebstahlsmeldungen auf die Bundesländer auf
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
3.
Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit
gestohlenen oder als verlustig
erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?
Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?
Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?
Wie hoch war jeweils der Schaden?
Wurden bzw. werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber
gestellt?
4. Ist Ihnen
bekannt, ob es im Jahr 2009 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen
der
rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card
„geborgt“ hat, damit diese
Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?
Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfalle handelte es sich dabei?
Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?
Wie hoch war jeweils der Schaden?
Wurden oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber
gestellt?
5. Wie wurden derartige Missbrauchsfälle (Fragen 2 und 3) mit e-cards 2008 bekannt?
6. In wie vielen Fällen wurden 2009 Strafanzeigen erstattet?
7.
Sind die Missbrauchsfälle mit e-cards im Vergleich zu
Missbrauchsfällen früherer Jahre mit
Krankenscheinen
zurückgegangen?
Wenn ja, wie ist dies zu erklären?
8. Sind durch die
Verwendung des e-cards-Systems signifikante Änderungen bei
Missbrauchsfällen (z.B.
Vorgangsweisen) eingetreten?
Wenn ja, welche?
9. Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres
Bundesministeriums und des
Hauptverbandes bislang gegen den bekannt
gewordenen e-card Missbrauch gesetzt?
Welche sind für 2010 geplant?
10. Sind Missbrauchsfälle
auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische
Krankenversicherungskarte)?
Was ergab
die Beobachtung dieser Missbräuche?
Mussten
international Gegenmaßnahmen gesetzt werden?
Wenn
ja, mit welchen Staaten?