4346/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Widmann
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Empfehlungen des Rechnungshofs im Bericht Reihe Bund 2008/11
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht (Reihe Bund 2008/11) betreffend die „Umsetzung der Klimastrategie Österreichs auf Ebene des Bundes“ zahlreiche Empfehlungen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abgegeben. In dem Bericht wurde festgestellt, dass das Erreichen des Kyoto- Ziels seitens Österreichs mit den nationalen Maßnahmenpaketen der Klimastrategie unwahrscheinlich sei. Außerdem wurde angeführt, dass für mögliche finanzielle Belastungen bei Verfehlung des Kyoto- Ziels keine Vorsorgen getroffen wurden.
Als dieser Bericht im Rechnungshofausschuss behandelt wurde (2. Sitzung am 10.12.2008), sprachen sich vor allem die Regierungsfraktionen zuversichtlich aus, die Kyoto- Ziele, bei vermehrter Kraftanstrengung doch noch zu erreichen. Besondere kritisch sah der Rechnungshof, dass die Bundesregierung keinerlei finanzielle Vorsorge für etwaige Strafzahlungen getroffen habe. Der Bundesminister wies darauf hin, dass im Kyoto- Protokoll keine Strafzahlungen verankert sind, dennoch könne die EU gegen Österreich diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren initiieren.
Ein Blick auf den Umsetzungsstand der Empfehlungen des Rechnungshofs gewährt einen Vorgeschmack auf die künftige Klima- und Umweltpolitik.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
a) Rechnen Sie mit Strafzahlungen aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens? Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Welche Ressorts werden dafür finanziell aufkommen?
c) Wie viele Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wurden in Ihrem Ressort seit Ihrem Amtsantritt eingeleitet und wie hoch waren die Kosten hierfür?
a) Liegt eine aktuelle Klimastrategie vor? Wenn ja, von wem wurde diese wann erstellt?
a) Können Sie uns eine Quantifizierung der Zielfestlegung nennen?
a) Wurde mittlerweile geprüft, ob dieser Grenzwert reduzierbar wäre? Wenn ja, wann,
durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
a.) Wurde an der Überprüfung und Neuausrichtung der Umweltförderung im Ausland seit dieser Empfehlung gearbeitet. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht- wie beurteilen Sie diese Empfehlung?