4351/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hagen, Westentaler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Putzarbeiten an Polizeiinspektionen
Um eine Beitrag zu den Vollzugskosten zu leisten, sollen Häftlinge neuerdings zu Putzarbeiten an Polizeiinspektionen heran gezogen werden. So sieht es ein Vorschlag der Bundespolizeidirektion vor. Häftlinge sollen „schwitzen statt sitzen“ lautet ein Zitat der Polizeivizepräsidentin Michaela Pfeifenberger. Pauschal sollen 30 Euro pro Person und Tag für die Verrichtung dieser Arbeiten ausgezahlt werden. Wie genau allerdings die Durchführung dieser Arbeiten vollzogen werden soll, ist noch unklar, ebenso der Grad der Inhaftierten. So können, schreibt die Zeitung „Heute“, laut österreichischem Vollzugsrecht auch Schubhäftlinge für leichte Hausarbeiten in Anhaltezentren herangezogen werden. Sprecherin Michaela Raz spricht vom Einsatz „harmloser“ Häftlinge, nämlich Verwaltungsstrafhäftlingen, wie zum Beispiel Verkehrssündern.
Bedenken wurden bereits von den Gewerkschaften geäußert, mit der Begründung, dass zur Überwachung dieser „gemeinnützigen“ Tätigkeiten Polizisten abgezogen werden müssten, die woanders effektiver eingesetzt werden könnten. Bei dem, vor allem in den letzten Monaten schon oft kritisierten Personalmangel der Polizei, drängt sich die Frage auf, ob die entstehende Zusatzbelastung den Nutzen dieses geplanten Projektes nicht übersteigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende