4351/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen, Westentaler

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Putzarbeiten an Polizeiinspektionen

 

 

Um eine  Beitrag zu den Vollzugskosten zu leisten, sollen Häftlinge neuerdings zu Putzarbeiten an Polizeiinspektionen heran gezogen werden. So sieht es ein Vorschlag der Bundespolizeidirektion vor. Häftlinge sollen „schwitzen statt sitzen“ lautet ein Zitat der Polizeivizepräsidentin Michaela Pfeifenberger. Pauschal sollen 30 Euro pro Person und Tag für die Verrichtung dieser Arbeiten ausgezahlt werden. Wie genau allerdings die Durchführung dieser Arbeiten vollzogen werden soll, ist noch unklar, ebenso der Grad der Inhaftierten.  So können, schreibt die Zeitung „Heute“, laut österreichischem Vollzugsrecht auch Schubhäftlinge für leichte Hausarbeiten in Anhaltezentren herangezogen werden. Sprecherin Michaela Raz spricht vom Einsatz „harmloser“ Häftlinge, nämlich  Verwaltungsstrafhäftlingen, wie zum Beispiel Verkehrssündern.

 

Bedenken wurden bereits von den Gewerkschaften geäußert, mit der Begründung, dass zur Überwachung dieser „gemeinnützigen“ Tätigkeiten Polizisten abgezogen werden müssten, die woanders effektiver eingesetzt werden könnten. Bei dem, vor allem in den letzten Monaten schon oft kritisierten Personalmangel der Polizei, drängt sich die Frage auf, ob die entstehende Zusatzbelastung den Nutzen dieses geplanten Projektes nicht übersteigt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

 

  1. Welche  Häftlinge sollen für solche Arbeiten herangezogen werden?

 

 

  1. Wie ist per Definition die Regelung für derlei Arbeiten?

 

 

  1. Welche Tätigkeiten dürfen im Rahmen dieser Arbeiten von den Häftlingen vollzogen werden?

 

 

  1. Wer überprüft diese Putztätigkeiten hinsichtlich eines ordentlichen Ergebnisses?

 

 

  1. Ist es vorgesehen betreffende Häftlinge während ihrer Arbeit zu überwachen?

 

 

  1. Wenn ja,  wie viele Arbeitsstunden fallen dafür insgesamt mehr an, und wie viele Mehrkosten entstehen dadurch?

 

 

  1. Wie genau erfolgt diese Überwachung?

 

 

  1. Von welcher Stelle wird dieses „Taggeld“ beglichen und wem kommt es zugute?

 

 

  1. Wer haftet im Falle eines Arbeitsunfalls, während dieser Putztätigkeiten?

 

 

  1. Ist es zukünftig beabsichtigt, nach erfolgreichem Testlauf, dafür auch gerichtlich verurteilte Häftlinge einzusetzen?

 

 

  1. Wie viele Stellen vom Putzpersonal werden im BMI durch diese Maßnahme eingespart?

 

 

  1.  Wie hoch sind die budgetierten Einsparungen durch diese Maßnahme?

 

  1. Welche Bereiche sollen geputzt werden (Außenbereich,  Innenbereich, etc.)

 

  1. Ist beabsichtigt Wachzimmer von Häftlingen reinigen zu lassen? Wenn ja, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Überwachung sollen getroffen werden?