4354/J XXIV. GP
Eingelangt am
29.01.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Josef Auer,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verbringung von verunfallten SchifahrerInnen zu WahlärztInnen und Privatkliniken
Immer wieder kommt es in Österreich dazu, dass verunfallte SchifahrerInnen ungefragt und ohne Information seitens der Pistenrettung zu WahlärztInnen gebracht werden. Dies, obwohl in den Schigebieten eine ausreichende Versorgung mit VertragsärztInnen gegeben sein sollte bzw. ist.
Ebenso beliebt ist es, die Verunfallten in Privatkliniken zu bringen, obwohl öffentliche Spitäler im Einzugsgebiet der Schipisten vorhanden sind.
Die Verletzten werden immer wieder nicht auf eine allfällige Alternative bzw. Wahlmöglichkeit zwischen Privat- und KassenärztInnen bzw. Privat- und öffentlicher Klinik aufmerksam gemacht. Außerdem können sie ihre Verbringung oft nicht selbst bestimmen.
Auf die Betroffenen kommen somit in diesen Fällen hohe Rechnungen zu, die nur teilweise, nur in geringem Ausmaß oder auch gar nicht von den Krankenversicherungsträgern refundiert werden.
Aus der Anfragebeantwortung 3546/AB XXIV. GP zur parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen betreffend „Verbringung von verunfallten SchifahrerInnen zu WahlärztInnen und Privatkliniken“ 3645/J XXIV. GP ergibt sich für die Frage einer Aufklärungspflicht für die Pistenrettung ebenso wie für die Pflichten bei Abschluss eines Behandlungsvertrages eine Zuständigkeit der Bundesministerin für Justiz.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen diese Vorgehensweise der Pistenrettung bekannt?
2. Sind die Mitglieder der Pistenrettung gegenüber den Verunfallten verpflichtet, sie über die Möglichkeiten der Verbringung zu WahlärztInnen oder KassenärztInnen bzw. Privat- oder öffentlichen Kliniken aufzuklären?
Wenn ja, nach welchen Bestimmungen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Verbesserung herbeizuführen?
3. Sind WahlärztInnen gegenüber den Verunfallten verpflichtet, sie über ihre fehlenden Kassenverträge, die zu erwarteten Honorare und die dann folgenden Kostenersätze aufzuklären sowie auch Alternativen aufzuzeigen?
Wenn ja, nach welchen Bestimmungen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Verbesserung herbeizuführen?
4. Welche Maßnahmen werden Sie darüber hinaus seitens Ihres Ressorts setzen bzw. welche weiteren Möglichkeiten sehen Sie, um verunfallte SchifahrerInnen vor diesen Praktiken zu schützen bzw. um eine ausreichende Sensibilisierung der Pistenrettung und auch der SchifahrerInnen zu erreichen?