437/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.12.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Gartelgruber, DDr. Königshofer, Dr. Winter, Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend der Fortschritte hinsichtlich der Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der Republik Österreich
In der Sitzung des Europäischen Rats vom 9. März 2007 wurde eine Zielvereinbarung beschlossen, nach der der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis zum Jahr 2020 auf 20 % angehoben werden soll.
Weiters wurde das Ziel vorgegeben, den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch der EU bis 2020 auf 10 % anzuheben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE
1. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung und insbesondere seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gesetzt, um den Anteil erneuerbarer Energien am Energieendverbrauch in Österreich anzuheben?
2. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung und insbesondere seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gesetzt, um insbesondere den Anteil der klassischen landwirtschaftlichen Energieträger wie Biodiesel, Holzpellets, Stroh etc. Energieendverbrauch in Österreich anzuheben?
3. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung und insbesondere seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gesetzt, um den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch in Österreich anzuheben?
4. Bestehen seitens der Bundesregierung und insbesondere seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Bedenken dahingehend, dass eine zunehmende Ausweitung der Anbauflächen für Biokraftstoffe einen Interessenkonflikt mit ernährungspolitischen Zielsetzungen insofern fördern kann, dass der Nahrungsmittelproduktion zu viele Anbauflächen entzogen werden?
5. Wenn ja, wie kann ein solcher Interessenkonflikt vermieden werden?