4380/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer

 

 

Vor mehr als 52 Jahren, am 1. Oktober 1957, brachte das deutsche Pharma-Unternehmen Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel "Contergan" in 46 Ländern auf den Markt und bewarb die Verträglichkeit des Arzneimittels besonders auch für Schwangere. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen "Softenon" vom Gesundheitsministerium zugelassen und rezeptpflichtig vertrieben. Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 missgebildete Kinder geboren. Die ca. 3.000 Überlebenden sind heute zwischen 46 und 52 Jahre alt und leiden wegen den seit Geburt bestehenden körperlichen und/oder organischen Fehlbildungen auch unter erheblichen gesundheitlichen Spätfolgen.

 

Viele Contergan-Opfer haben bis heute keinerlei Entschädigungszahlungen erhalten, in Österreich haben sich auf einen Aufruf des Gesundheitsministeriums 40 Geschädigte gemeldet.

 

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben am 16. Juni 2009 den Antrag 668/A(E) betreffend Öffnung der Ausschlussfrist und Einrichtung eines Unterstützungsfonds für österreichische Contergangeschädigte eingebracht. Ferner haben auch die beiden anderen Oppositionsparteien Anträge betreffend Entschädigung von Conterganopfern eingebracht.

 

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 3. November 2009 wurde diese Problematik beraten. Gesundheitsminister Stöger wies dabei auf laufende Gespräche hin und stellte gleichzeitig ein Ergebnis mit Jahresende in Aussicht. In Folge wurden die vom Gesundheitsausschuss behandelten Anträge vertagt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Wann hat es die am 3. November 2009 in Aussicht gestellt Einigung betreffend Entschädigungsleistungen für Contergan-Opfer gegeben?

 

2.      Welchen konkreten Inhalt hat diese Einigung?

 

3.      Wie viele Contergan-Opfer sind von der Einigung bzw. allfälliger Entschädigungszahlungen umfasst?

 

4.      Sind damit sämtliche Ansprüche und Forderungen von Contergan-Opfer abgedeckt bzw. wenn nein, wie viele Betroffene müssen aus welchen Gründen weiterhin auf eine Lösung warten?

 

5.      Sofern es noch keine Lösung gab, wann ist mit einer Einigung in Bezug auf die Entschädigung von Contergan-Opfer zu rechnen und aus welchen Gründen konnte die vom Gesundheitsminister in der Sitzung des Gesundheitsausschuss am 3.11.2009 in Aussicht gestellte Lösung noch nicht erreicht werden?