4406/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

 

betreffend Zensur von Internetseiten in der Türkei.

 

Wie die OSZE vor wenigen Wochen in Wien mitteilte, blockierte die Türkei vor kurzem rund 3700 Websites aus "willkürlichen und politischen Gründen".

 

Der Mitarbeiter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Milos Haraszti, der für die Beobachtung der Medien zuständig ist, stellte fest, dass das türkische Internet-Gesetz keine freie Meinungsäußerung zulasse.

"In seiner jetzigen Fassung beschränkt das 'Gesetz 5651' nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern grenzt auch sehr stark das Recht auf Informationszugang ein", führte der OSZE-Experte wörtlich aus.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wie beurteilen Sie diese Zensurmaßnahmen im Hinblick auf den angestrebten Vollbeitritt der Türkei zur Europäischen Union?

 

  1. Welche Maßnahmen wird Österreich als Mitglied der OSZE fordern, um das Recht auf Meinungsfreiheit und den freien Informationszugang  zu unterstützen?

 

  1. Welche Auswirkungen wird die Sperre der Websites für die Türkei als Teilnehmerstaat der OSZE haben?