4409/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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Anfrage
der Abgeordneten
Andrea Gessl-Ranftl
und Kolleginnen und
Kollegen
An den
Bundesminister für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz betreffend
Federdruck-Pistolen
(Kinder-Softguns) als Spielzeug.
„Bub machte
Großtante zu Schmerzpatientin“. „Neunjähriger schoss
Spielfreund
ins Auge“. Diese Schlagzeilen in den
letzten Monaten zeigen, wie gefährlich dieses
„Spielzeug“ ist. Obwohl Softguns immer wieder schwere
Unfälle auslösen, gelten
die meisten "Federdruckpistolen“
als Kinderspielzeug.
Aufgrund
dieser Unfälle ergibt sich für die Unterfertigten folgende
Anfrage:
1. "Soft-Air-Waffen“
mit einer maximalen Bewegungsenergie von 0,07 Joule
fallen nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996. Ist es
aufgrund
der Unfälle geplant, die Bewegungsenergie für Soft-Air-Waffen zu
senken? Wenn ja,
aufweichen Wert soll die Bewegungsenergie gesenkt
werden? Wenn nein, warum nicht?
2.
Rein optisch sind Soft-Air-Waffen von herkömmlichen Waffen oft
nicht zu
unterscheiden. Ist es
geplant, ein Unterscheidungszeichen bzw. eine
Markierungspflicht für Softguns einzuführen?
3.
„Softguns gehören für unter 18-Jährige
verboten“, fordert die Polizei. Ist
eine
solche Maßnahme vorgesehen?
4. Ist ein
Verbot von Kinderspielzeugen, welche Projektile verschießen, wie
z.B.
"Federdruckpistolen“, vorgesehen?