4422/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Josef Auer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend neue Formulare als Folge der Eingetragenen Partnerschaft

Das im BGBl. I Nr. 135/2009 kundgemachte Bundesgesetz über die eingetragene
Partnerschaft (EPG) ist mit 1. J
änner 2010 in Kraft getreten.

Mit diesem EPG wurden eine Vielzahl von Bestimmungen in insgesamt 77 Bundes­
gesetzen novelliert. Unter anderem wurde auch der
§ 10 Abs. 2 Personenstandsgesetz
(PStG) ge
ändert. § 10 Abs. 2 PStG regelt, wie Personen durch ihre Namen zu bestimmen
sind.

In der alten (bis 31.12.2009 gültigen) Fassung wurden alle Personen durch ihren
Familiennamen und Vornamen bestimmt. In der neuen (seit 1.1.2010 geltenden)
Fassung gilt das nur mehr f
ür all jene Personen, die keine eingetragene Partnerschaft
(EP) eingegangen sind. Personen, die eine EP eingegangen sind, werden seitdem nicht
mehr durch ihren Familiennamen und Vornamen, sondern durch ihren Nachnamen und
Vornamen
bestimmt.

Daraus ergeben sich für die Verwaltung, insbesondere für das Formularwesen,
wesentliche Änderungen.

So müssten sämtliche Formulare, die von Ihrem Ressort aufgelegt werden, entsprechend
der neuen Rechtslage adaptiert werden.

Zur Verdeutlichung soll hier das folgende Beispiel angeführt werden:

Auf der Internetseite Ihres Ressorts http://www.bmsk.gv.at findet sich unter der Leiste
Formulare & Anträge“ ein Formular, mit dem um Gewährung von Zuwendungen zur
Unterst
ützung pflegender Angehörige gemäß § 21a Bundespflegegeldgesetz angesucht
werden kann. Dieses Formular enthält unter den Punkten 1) und 2) Angaben zum
Antragssteller und zur pflegebed
ürftigen Person wie folgt:


 

1) Zuwendungswerber / Zuwendungswerberin / Antragsteller  (= Hauptpflegeperson):

Familienname

Vorname

VSNR (Geburtsdatum)

Anschrift

Telefon- Nr.

 

2) Daten der pflegebedürftigen Person

 

 

Familienname

Vorname

VSNR (Geburtsdatum)

Daraus ergibt sich, dass ein Antragssteller, der eine EP geschlossen hat, bzw. eine
pflegebed
ürftige Person, die eine EP geschlossen hat, dieses Formular nicht korrekt
ausf
üllen kann, da er bzw. sie durch Begründung einer EP keinen Familiennamen,
sondern lediglich einen Nachnamen hat. Auf dem Antragsformular gibt es jedoch kein Feld
f
ür den Nachnamen!

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.                          In welchen Formularen, die von Ihrem Ressort, einschließlich aller untergeordneten
Dienststellen, aufgelegt werden, werden Personen ausschließlich durch ihren
Familien- und Vornamen bestimmt? (Bitte vollst
ändige Auflistung!)

2.                          Wie viele dieser Formulare wurden jeweils bereits gedruckt? Wie viele dieser
Formulare sind online verfügbar?

3.                          In welchem zeitlichen Rahmen gedenken Sie, die Formulare der geänderten
Rechtslage anzupassen?

4.                          Welche Kosten werden Ihrem Ressort insgesamt dadurch entstehen? (Bitte genaue
Aufschlüsselung!)

5.                          Was geschieht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Formulare der neuen Rechtslage
angepasst sind?

6.                          Sollen die noch nicht der neuen Rechtslage angepassten Formulare weiterhin
verwendet werden?

6.a.  Falls ja:   - Sind diesbezügliche Verordnungen, Weisungen bzw. Erlässe an die

untergeordneten Dienststellen Ihres Ressorts bereits ergangen, und falls
ja, mit welchem Inhalt?


-   Sollen Personen, die einen Nachnamen haben, diesen in das für den
Familiennamen vorgesehene Feld eintragen?

-   Falls ja, entspricht diese Vorgangsweise der Intention des EPGs,
Personen, die eine EP geschlossen haben, ihren Familiennamen zu
entziehen?

7.       Halten Sie es aus datenschutzrechtlichen Gründen für vertretbar, dass Personen, die
eine EP geschlossen haben, bei jedem Amtsweg, auf Grund ihres Namens bzw. auf
Grund ihres Personenstandes zwangsgeoutet werden?