Eingelangt am 12.12.2008
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Zanger
und
Kollegen
an
den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend
Sicherheit des Simulators am Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg
Offen zugänglichen Informationen zufolge befindet sich
am Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg ein Simulator, welcher der Ausbildung
der Eurofighterpiloten dient. Weitere Simulatoren befinden sich in den
NATO–Staaten Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien, den
so genannten „Core-Nations“. Ein weiterer Simulator wird in Saudi
Arabien errichtet.
Laut Experten könnte man über den Simulator
nachrichtendienstlich interessante Informationen beschaffen. Beispielsweise
über die Parameter des Radars und die Parameter der Kurzstreckenraketen. Zudem
sollen Einrichtungen des Datenfunks, für dessen Installierung und Gebrauch
Lizenzen der Vereinigten Staaten benötigt werden, auch am Simulator
vorhanden sein.
Demnach befindet sich in Zeltweg ein Simulator, welche
geheime Informationen über militärische Hochtechnologie von
NATO-Staaten birgt, in einem Nicht-NATO-Land.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
ANFRAGE
- Welche
Sicherheitsvorkehrungen bestehen am Fliegerhorst Hinterstoisser?
- Werden diese
regelmäßig überprüft?
- Wenn ja, wie oft?
- Wenn ja, durch
wen?
- Wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Welche
Sicherheitsvorkehrungen bestehen in Bezug auf den Simulator am
Fliegerhorst?
- Werden diese
regelmäßig überprüft?
- Wenn ja, wie oft?
- Wenn ja, durch
wen?
- Wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Welche Sicherheitsübereinkommen
bestehen in Bezug auf den Eurofighter mit den vier „Core
Nations“?
- Welche
Sicherheitsübereinkommen bestehen in Bezug auf den Simulator mit den
vier „Core Nations“?
- Welche
Sicherheitsübereinkommen bestehen in Bezug auf den Datenfunk mit den
Vereinigten Staaten?
- Sind Teile des
Datenfunks im Simulator integriert?
- Wie viele Personen
haben Zugang zum Simulator?
- Welche Personen
haben Zugang zum Simulator?
- Wurden diese
Personen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie oft?
- Wenn ja, durch
wen?
- Wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wie viele Personen
waren am Aufbau der Anlage beteiligt?
- Welche Personen
waren am Aufbau der Anlage beteiligt?
- Wurden diese
Personen überprüft?
- Wurden diese
Personen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie oft?
- Wenn ja, durch
wen?
- Wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wie viele Firmen
waren am Aufbau der Anlage beteiligt?
- Welche Firmen
waren am Aufbau der Anlage beteiligt?
- Wurden diese
Firmen überprüft?
- Wurden diese
Personen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie oft?
- Wenn ja, durch
wen?
- Wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Können Sie
ausschließen, dass der Simulator Ziel von ausländischer
Spionageaktivitäten sein könnte?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, welche
Maßnahmen werden Sie einleiten?
- Können Sie
ausschließen, dass der Simulator schlechteren Sicherheitsstandards
unterliegt, als die Simulatoren in den NATO-Staaten?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, welche
Maßnahmen werden Sie einleiten?
- Können Sie
ausschließen, dass ein Spionagevorfall am Fliegerhorst verheimlicht
wurde, um Lücken bei den Sicherheitsvorkehrungen geheim zu halten?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, welche
Maßnahmen werden Sie einleiten?
- Können Sie
ausschließen, dass die Auffindung einer elektronischen Einrichtung
verheimlicht wurde, um Lücken bei den Sicherheitsvorkehrungen geheim
zu halten?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, welche
Maßnahmen werden Sie einleiten?
- Können Sie
ausschließen, dass ein Spionagevorfall am Fliegerhorst verheimlicht
wurde, um allfällige Verstöße gegen die
Sicherheitsübereinkommen geheim zu halten?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, welche
Maßnahmen werden Sie einleiten?
- Können Sie
ausschließen, dass die Auffindung einer elektronischen Einrichtung
verheimlicht wurde, um allfällige Verstöße gegen die
Sicherheitsübereinkommen geheim zu halten?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wenn nein, welche
Maßnahmen werden Sie einleiten?