4434/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend das Wegwerfen von Lebensmitteln
In Österreich werden rund 16% der für den menschlichen Konsum verfügbaren Mengen an Obst und Gemüse entsorgt statt gegessen. Bei Brot muss bis zu 20% der Produktion entsorgt werden. Durchschnittlich wirft jede/r Österreicher/in jährlich Nahrung im Wert von 387 Euro weg. Der Anteil biogener Abfälle im Restmüll beträgt bis zu 37%. Davon stammt ein Großteil aus dem Bereich Ernährung. Bis zu 12% des Restmülls sind original verpackte oder angebrochene Lebensmittel, die vor Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdauer im Müll landen. Durch sorgfältige Planung, beim Einkauf, bei der Lagerung, Verarbeitung und Verwendung könnte ein Großteil des Wegwerfens vermieden werden.
In der Landwirtschaft sowie in der weiterverarbeitenden Industrie kommt es zur Überproduktion sowie zu Lagerüberschüssen, die der Absatzmarkt nicht aufnehmen kann. Klassische Gründe für die Entsorgung von genießbaren Lebensmittelprodukten im Bereich Verarbeitung und Handel sind Überproduktion, Lagerüberschüsse, Fehletikettierungen, Unter- oder Übergewicht der Produkte, Transportbeschädigungen, Sortimentswechsel, Verpackungsneugestaltung oder Saisonwarenproduktion. Hierbei geht es um Lebensmittel, die zum Zeitpunkt ihrer Entsorgung noch genießbar sind. Anstelle einer Entsorgung der Produkte sollte jedoch über eine Weiternutzung außerhalb des regulären Marktes (Weitergabe an soziale Einrichtungen) nachgedacht werden. Nur ein Bruchteil dieser Mengen wird derzeit an bedürftige Personen kostenlos weitergegeben.
Lebensmittel zählen zu den ressourcenintensivsten und die Umwelt am meisten belastenden Produktgruppen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Arbeits-, Energie- und Ressourcenaufwendungen ist eine Rechtfertigung nur dann gegeben, wenn ein Lebensmittel auch tatsächlich verzehrt wird. Die Umwandlung von Lebensmittel in Kompost oder Energie ist nur die zweitbeste Möglichkeit der Nutzung und sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn Lebensmittelabfälle nicht vermieden werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: